Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vom Bundesrat vorgesehene Finanzspritze für die laufenden Kosten der IV, falls eine Zusatzfinanzierung notwendig wird. Die von der Politik verursachten IV-Schulden dürfen jedoch nicht auf die Arbeitnehmenden und den AHV-Fonds überwälzt werden. Eine bessere Eingliederung von jungen Erwachsenen ist richtig, birgt aber die Gefahr zusätzlicher Bürokratie in der IV. Essenziell wären zudem eine Verstärkung und eine konsequente Durchsetzung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.
Die IV dient der Existenzsicherung von dauerhaft Erwerbsunfähigen. Dieses Leistungsziel wird heute deutlich verfehlt: Mittlerweile ist die Hälfte aller IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Zudem ist eine Verlagerung der IV in die Sozialhilfe nachgewiesen. Es ist deshalb richtig, dass der Bundesrat im Rahmen der Eckwerte für die nächste IV-Revision eine allfällige Finanzierungslücke der IV mit einer moderaten Erhöhung der Lohnbeiträge schliessen möchte – und nicht durch einen Leistungsabbau.
Die IV-Schulden und die Schuldzinsen gegenüber der AHV dürfen hingegen nicht an die Arbeitnehmenden und den AHV-Fonds überwälzt werden. Die Schulden sind von der Bundespolitik verursacht und müssen deshalb vom Bund oder von der Schweizerischen Nationalbank übernommen werden.
Der SGB unterstützt alle Bemühungen für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt – insbesondere für junge Erwachsene, die am Anfang ihrer Erwerbsbiografie stehen. Diese bergen jedoch die Gefahr zusätzlicher Bürokratie. Die 2022 neu eingeführten Massnahmen sind wenig bekannt und bisher nicht evaluiert. Ohne Evaluation werden zusätzliche Eingliederungsmassnahmen zu mehr Bürokratie und zu mehr Druck auf die Versicherten führen.
In der Verantwortung stehen auch die Arbeitgeber: Personen, die bei der IV angemeldet sind, benötigen eine berufliche Perspektive und Arbeitsplätze anstatt leerer Versprechungen. Auch für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind die Arbeitgeber zuständig. Die steigenden Krankheitsabwesenheiten und IV-Anmeldungen zeigen, dass der Gesundheitsschutz verstärkt und konsequent durchgesetzt werden muss. Wie der SGB letzte Woche publik machte, werden Arbeitgeber von den Kantonen heute nur alle 20 Jahre kontrolliert. Neu muss dies mindestens alle zwei Jahre erfolgen.

