Im März ist die Zahl der Arbeitslosen vor allem aus saisonalen Gründen gesunken. Nicht davon profitieren können jedoch Arbeitslose, die über 55 Jahre alt sind. Im März waren sogar mehr Frauen über 55 Jahre arbeitslos als noch im Februar. Diese Arbeitslosen haben es sehr schwer, wieder eine Stelle zu finden. Die Gefahr ist gross, dass sie langzeitarbeitslos bleiben. Das heutige Gesetz erlaubt es ihnen, bis 520 Taggelder zu beziehen. Dadurch erhalten sie etwas mehr Zeit für die Stellensuchenden als jüngere.
Mit dem vom Parlament beschlossenen Leistungsabbau wird die Lage für die Betroffenen viel härter. Ein Teil der Arbeitslosen über 55 Jahre wird nur noch 400 Taggelder erhalten. Das bedeutet oft eine Aussteuerung aus der Versicherung. Die Betroffenen müssen zur Sozialhilfe. Die Konsequenz: Soziales Leid für die älteren Arbeitnehmenden und eine Verlagerung der Kosten auf Kantone und Gemeinden.
Im Jurabogen und in der Romandie ist die Arbeitslosigkeit nach wie vor sehr hoch. Darum hat der Bundesrat beschlossen, auch in Genf und im Jura die maximale Zahl der Taggelder auch für Jüngere von 400 auf 520 zu erhöhen. Kommt der vom Parlament beschlossene Leistungsabbau bei der ALV, wäre das nicht mehr möglich. Die Folge: Nochmals viele Aussteuerungen in diesen bereits heute hart von der Krise betroffenen Regionen.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen zeigen: Der vom Parlament beschlossene Leistungsabbau liegt völlig quer in der Landschaft. Darum ergreifen die Gewerkschaften das Referendum.