Erhöhung liegt problemlos drin

  • Berufliche Vorsorge
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Verfasst durch Doris Bianchi

Mindestzinssatz 2. Säule

Der SGB fordert in der beruflichen Vorsorge mit guten Gründen für 2013 einen Mindestzinssatz von 2,5 %. In der entsprechenden Kommission jedoch haben sich die Versicherer durchgesetzt. 

Die Eidgenössische BVG Kommission berät den Bundesrat in Fragen der beruflichen Vorsorge. Ihre Ratschläge sind aber kaum im Interesse der versicherten Arbeitnehmenden. Die Kommission hat am 3. September 2012 mit grosser Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat zu empfehlen, den Mindestzinssatz auch 2013 auf 1,5 Prozent zu belassen.

Wieder deutlich bessere Renditen

Der Mindestzinssatz definiert die jährliche Verzinsung auf das angesparte Altersguthaben. Er bestimmt also die künftige Altersrente mit. Je tiefer dieser Wert ist, je weniger wächst das Altersguthaben. In den letzten Jahren sackte der Mindestzinssatz ab, von rund 4 Prozent auf aktuell 1,5 Prozent. Das ist sehr mager. Die Pensionskassengelder sind mit einem solchen Zinssatz quasi parkiert und rentieren sehr spärlich. In den letzten 12 Monaten haben jedoch die Aktienmärkte deutlich zulegt. Die gängigen Anlagen-Portfolios haben um rund 10% zugelegt. Die bessere Renditesituation spiegelt sich auch in der aktuellen Performance der Pensionskassen. Diese liegt bei über 3 Prozent, also doppelt so hoch wie der Mindestzins. Die Pensionskassen legen zu. Davon müssen auch die Versicherten profitieren.

Die gängigen, vorsichtigen Berechnungen zeigen, dass ein Mindestzins von 2,5 Prozent im nächsten Jahr angebracht ist. Der SGB hat sich für die Festlegung des Mindestzinses auf 2,5 Prozent ausgesprochen. Noch vorsichtigere Berechnungen ergeben immerhin einen Mindestzins von 2 Prozent. Eine Erhöhung des Mindestzinses liegt aufgrund der positiven Entwicklung der Anlagemärkte auf jeden Fall drin.

Immer noch ein Goldesel für Lebensversicherer

Nun hat sich aber die Kommission von der allgemeinen Untergangsstimmung in der beruflichen Vorsorge leiten lassen. Vor allem die Lebensversicherer, die wegen einer höheren Mindestverzinsung kleinere Renditen fürchten, stemmen sich gegen einen höheren Mindestzins. Sie fordern sogar eine Senkung auf 1 Prozent. Trotz Untergangsstimmung ist die berufliche Vorsorge für die Finanz- und Versicherungsbranche immer noch ein Goldesel. Hohe Vermögensverwaltungskosten, überhöhte Risikoprämien und satte Gewinnausschüttungen an die Versicherungsgesellschaften sind trotz Renditekrise an der Tagesordnung. Die Verteilgerechtigkeit scheint in der beruflichen Vorsorge abhandengekommen zu sein.

Nun ist der Bundesrat gefordert. Er legt im November den Mindestzinssatz für 2013 fest. Dabei muss er mit der Erhöhung des Mindestzinssatzes dafür sorgen, dass die angesparten Gelder in erster Linie den Versicherten zu Gute kommen.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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