Bundesrat Alain Berset hat vor wenigen Tagen die Leitlinien zur nächsten AHV- und BVG-Revision bekanntgegeben. Die SGB-Frauenkommission wird sich mit den Revisionspunkten im Detail auseinandersetzen, wenn die Vorschläge konkret auf dem Tisch liegen. Eines steht allerdings heute schon fest: Für die SGB-Frauenkommission kommt eine Rentenaltererhöhung der Frauen auf 65 Jahre nicht in Frage.
Es gibt keinen Grund das Rentenalter der Frauen zu erhöhen. Die AHV steht auf soliden Füssen und in der Gleichstellung sind noch viele Baustellen offen. Zudem werden ältere Arbeitnehmende vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt verdrängt. Eine Rentenaltererhöhung der Frauen könnte höchstens in Betracht gezogen werden, wenn das durch diese Erhöhung zusätzlich in die AHV fliessende Geld in vollem Umfang den Frauen zur Verbesserung ihrer Altersvorsorge zu Gute kommt. Nach wie vor verdienen Frauen markant weniger als Männer und erledigen deutlich mehr unbezahlte Arbeit – Arbeit, welche für die ganze Gesellschaft wichtig ist. Eine einseitige „Gleichstellung“ in der Rentenalterfrage auf Kosten der Frauen ist inakzeptabel.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND - FRAUENKOMMISSION
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