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Endlich steigt der Mindestzins substanziell und erhöht die Pensionskassen-Renten

  • Berufliche Vorsorge
Medienmitteilung

Bundesrat erhöht BVG-Mindestzins von 1,25 auf 2 Prozent

Die Pensionskassen sind prall gefüllt. In den letzten Jahren erzielten sie hohe Renditen. Diese Anlageerträge gehören den Versicherten. Es ist deshalb folgerichtig, dass der Bundesrat den Mindestzins endlich substanziell auf 2 Prozent erhöht. Das verbessert die künftigen Pensionskassen-Renten. Besonders profitieren Versicherte in versicherungsnahen Kassen, die bisher schlecht verzinsten.

Der Mindestzins ist neben dem Umwandlungssatz eine zentrale Leistungsgarantie in der obligatorischen 2. Säule. Er soll garantieren, dass die versicherten Arbeitnehmenden von einem wirtschaftlichen Aufschwung profitieren. In den letzten Jahren war der Mindestzins aber tiefer als die Lohn- und Preisentwicklung. Zudem sollte der Mindestzins den Erträgen aus einem angemessenen Anlageportfolio einer Pensionskasse entsprechen. Doch der Bundesrat hat in den letzten Jahren viel zu stark auf die Lebensversicherer und die Arbeitgeber gehört, die einen tiefen Mindestzins wollten.

Die Erhöhung um 0,75 Prozentpunkte auf 2,0 Prozent ist angesichts der hervorragenden finanziellen Lage der Pensionskassen längst überfällig. Und sie ist notwendig, um das Vertrauen der Versicherten in die Leistungsfähigkeit der 2. Säule zu verbessern.

Vom höheren Mindestzins profitieren besonders Versicherte in Pensionskassen, die in den letzten Jahren zu tief verzinsten. Wer zum Beispiel bei Swiss Life oder der PK Tellco versichert war, erhielt ungefähr ein Drittel weniger Zins als im Mittel. Das schlägt am Ende 1:1 auf die Rente durch. Eine tiefere Verzinsung des Altersguthabens führt zu einer tieferen Rente. Das tut finanziell weh: Der Unterschied kann sich schnell auf 1 000 Franken oder mehr pro Jahr belaufen.

Zuständig beim SGB

Jonas Eggmann

Zentralsekretär

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jonas.eggmann(at)sgb.ch
Jonas Eggmann (SGB)
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