Bereits der als Folge der Generalstreiksforderung 1925 eingeführte AHV - Verfassungsartikel verlangte eine obligatorische Alters- Hinterlassenen und Invalidenversicherung, deren Renten den Existenzbedarf angemessen decken sollten. Dieses Ziel ist bis heute nie erreicht worden.
Auf diesem Hintergrund hat der SGB eine Expertengruppe beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, der die Rentenhöhe in AHV und IV verbessern und einen teilweisen Umbau von der zweiten Säule zur ersten Säule herstellen sollte. Der nun vorliegende Bericht der Expertengruppe ist seit langem die erste umfassende systematische überprüfung des Drei-Säulen-Systems. Er liefert äusserst wertvolle Grundlagen und schlägt ein konkretes Modell für den Ausbau der ersten Säule und einen teilweisen Umbau vor. Der SGB dankt den Expertinnen und Experten für die geleistete hervorragende Arbeit.