Die heutigen Ansätze für die Mietausgaben reichen für die EL-Beziehenden in keiner Weise mehr aus. Endlich schlägt auch die SGK des Ständerats die Erhöhung der Mietzinsmaxima vor. Der SGB begrüsst diese längst fällige Anpassung. Damit wird die Existenzsicherung der EL wieder garantiert.
Gleichzeitig schlägt die SGK S in der Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes jedoch weitgehende Verschlechterungen in der materiellen Absicherung von Senioren und Menschen mit Behinderungen vor. So bei den Gesundheitskosten, die laut der Kommission künftig weit weniger von den EL übernommen werden sollen. EL-Beziehenden sollen sich nach Ansicht der SGK S künftig in Billig-Krankenkassen versichern lassen. Ein ständiger Krankenkassenwechsel für die EL-Beziehenden wäre somit vorprogrammiert. Dies ist weder sozial noch effizient.
Für den SGB sind Leistungskürzungen im Bereich der Rückerstattung der Krankenkassenausgaben stossend. Menschen, die auf EL angewiesen sind, haben keinen Spielraum, um bei der Gesundheit zu sparen. Sie sind ohnehin schon mit stets steigenden Gesundheitskosten konfrontiert.