ältere Frau führt Haushaltsbuch

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EL-Revision: Kein Sparen bei denen, die nichts zum Sparen haben

  • Ergänzungsleistungen
Artikel
Verfasst durch Doris Bianchi

Ständerat muss korrigieren

Der Ständerat behandelt in dieser Session die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Die Vorlage enthält gute Vorschläge wie die Anpassung der Mietzinsmaxima, aber auch etliche Verschlechterungen ohne jegliches soziales Gespür.

Rund 300'000 Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung sind heute auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen, um über die Runden zu kommen. Und es werden immer mehr. Denn die Renteneinkommen hinken den Lebenshaltungskosten hintennach. Daher ist es wichtig, dass die Renten verbessert werden. Die Revision Altersvorsorge 2020 tut das. Die AHV-Renten-Verbesserung um Fr. 840 bzw. bis zu Fr. 2'712 für die Ehepaare sowie die Anpassungen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden das Renteneinkommen der Leute mit tiefen Löhnen stärken. Diese Verbesserungen sind dringend. Umso mehr erstaunt, dass in der Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Gesetz) Einsparungen von rund 300 Millionen Franken vorgesehen sind. Diese Sparmassnahmen würde insbesondere spüren, wer von der EL die Krankenversicherungsprämie zurückerstattet erhält.

Der Ständerat wird die Revision des EL-Gesetzes in der Sommersession beraten. Die Vorlage mischt Gutes und Schlechtes. Die Erhöhung der Mietzinsmaxima zur Anrechnung bei der EO etwa ist eine dringende, vom SGB seit langem geforderte Anpassung. Verschlechterungen wie etwa die Kürzung der Vermögensfreigrenzen und die Kürzung der EL-Mindesthöhe jedoch werden EL-Beziehende hart treffen.

Kein Sparen bei der Rückerstattung!

Noch mehr gilt dies für die Rückerstattung der Krankenversicherungsprämie. Heute erhalten EL-Beziehende diese Rückerstattung in der Höhe der Durchschnittsprämie ihres Kantons. Künftig soll die Rückerstattung auf der Höhe der höchsten individuellen Prämienverbilligung des Kantons gedeckelt sein. Dieser Vorschlag entzieht den EL-Beziehenden pro Jahr rund 120 Millionen Franken. Die Kommission des Ständerates hat hier noch einen Zacken zugelegt und möchte sogar die Berechnungsgrundlagen ändern.

Die Kommissionsmehrheit beantragt, künftig für die EL-Berechnung einen Pauschalbetrag in der Höhe der Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton anzurechnen. Damit sollen EL-Beziehende angeregt werden, sich möglichst kostengünstig versichern zu lassen. Die Kommissionsminderheit möchte dagegen am bundesrätlichen Vorschlag festhalten, der sich auf den Pauschalbetrag der kantonalen bzw. regionalen Durchschnittsprämie abstützt.

Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit schränkt die Freiheit der EL-Beziehenden bei ihrer Wahl des Krankenversicherers stark ein. In einzelnen Kantonen stehen keine drei Krankenversicherer zur Verfügung, die günstiger als die Durchschnittsprämie sind.

Kein Angriff auf die Schwachen

Zudem funktioniert der beabsichtigte Anreiz für einen Wechsel zu einem günstigen Krankenvers-cherer bei EL-Beziehenden nicht:

  • Vor allem für EL-Beziehende, die dauerhaft auf Pflege und Betreuung angewiesen sind, ist der Wechsel eines Krankenversicherers alleine kaum zu bewerkstelligen. Sie sind dafür auf die Unterstützung von Angehörigen oder von Beratungsstellen angewiesen.
  • EL-Beziehende verfügen über sehr bescheidene eigene Mittel. Sie sind daher darauf angewiesen, dass ihre Krankenkassen die Beträge der Arztrechnungen schnell und kulant rückerstatten. Die Krankenversicherer mit den tiefsten Prämien verfügen jedoch allzu häufig nur über einen mangelhaften Service und trödeln bei der Rückerstattung.

Für die EL-Beziehenden hat der Wechsel in Billigkassen daher finanzielle Engpässe zur Folge. Eine Konzentration der EL-Beziehenden bei den günstigen Krankenversicherern würde innert kurzem zudem zu einer Erhöhung der Prämien führen. Denn die Risikostruktur dieser Krankenversicherer würde ungünstig verändert. Gleichzeitig würde sich das administrativ aufwändige ständige Wechseln der Krankenversicherer für alle KVG-Versicherten intensivieren.

Der SGB ist gegen diesen falschen Sparanreiz auf dem Buckel der EL-Beziehenden. Er bedeutet nichts anderes, als dass diese künftig einen kleineren Teil ihrer Gesundheitsausgaben über die EL vergütet erhalten. Diese Mehrausgaben werden sie sich vom allgemeinen Lebensbedarf absparen müssen. Ein solcher Angriff auf ohnehin Schwache ist nicht akzeptabel. Entsprechend hat der SGB beim Ständerat interveniert.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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