EL-Revision: Hände weg vom Existenzminimum!

  • Gesundheit
Medienmitteilung
Verfasst durch Reto Wyss

Die Nationalratskommission blickt über die sozialen Realitäten hinweg

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) blickt mit ihrer starren Haltung zur Revision der Ergänzungsleistungen komplett über die sozialen Realitäten in diesem Land hinweg. Sollte sich dieser Kurs am Ende der Beratung durchsetzen, ist eine Volksabstimmung kaum zu vermeiden.

Existenzsichernde Renten sind ein Verfassungsauftrag. Erklärtes Ziel der Ergänzungsleistungen ist es, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen. In den letzten Jahren hat man sich davon aber, insbesondere aufgrund der steigenden Miet- und Lebenshaltungskosten, immer mehr entfernt. Die anrechenbaren Mietzinse wurden seit 2001 nie angepasst, wohingegen die durchschnittlichen Mieten um 24% gestiegen sind. Der Ständerat will diesen Anstieg immerhin zu 18% (Einzelhaushalte) angleichen, die SGK des Nationalrates beharrt nun aber auf knapp 5%. In ländlichen Kantonen soll es gar keine Erhöhung geben, obwohl dort die Mietzinse ebenfalls gestiegen sind, mit über 30 Prozent seit 2001 teilweise sogar noch stärker!

Während sich damit Zehntausende betroffene IV- und AHV-RentnerInnen die Differenz weiterhin vom sehr knapp bemessenen Lebensbedarf absparen müssten, besteht die Nationalratskommission darüber hinaus auf ihrem Giftschrank voller unverständlicher Kürzungs- und Disziplinierungsmassnahmen:

  • So sollen sämtliche Fälle von Kapitalbezug aus der Pensionskasse mit einer 10%-Kürzung in der EL bestraft werden. Wer heute also zum Beispiel zwecks Unternehmensgründung Pensionskassenkapital bezieht, der muss unter Umständen 30 Jahre später dafür büssen.
  • Im Rahmen der "Neuen Pflegefinanzierung" wurden die EL-Vermögensfreibeträge erhöht. Dies war – wie ein vor dem Sommer erschienener Evaluationsbericht überdeutlich zeigt – eine notwendige Massnahme zur Deckung der Finanzierungslücken in der Langzeitpflege. Die SGK-N ignoriert diese Fakten völlig. Sie will genau das Gegenteil und die Vermögensfreibeträge um über 30% kürzen!
  • Ein erklärtes Ziel der Revision ist die Beseitigung von Fehlanreizen. Völlig unverständlich ist es deshalb, dass die SGK-N darauf beharrt, Ehepartnereinkommen von EL-BezügerInnen zu 100% anzurechnen. Die viel beschworenen Arbeitsanreize wären damit gleich null. Da Arbeitseinkommen im Gegensatz zu den EL versteuert werden müssen, würde es sogar zu Negativanreizen kommen. Auch sonst werden Familienmitglieder keineswegs geschont: Die Kommission will die für Kinder anrechenbaren Ausgaben drastisch kürzen – ein sozialpolitischer Tiefpunkt.

Wir fordern den Nationalrat vehement dazu auf, die Vorschläge seiner Kommission zu korrigieren und im Wesentlichen der Variante des Ständerates zu folgen. Bleibt von der EL-Revision am Schluss eine Abbauvorlage, ist eine Volksabstimmung kaum zu vermeiden.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

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reto.wyss(at)sgb.ch
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