Ein längst fälliger Schritt!

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Verfasst durch Silvia Schenker, Nationalrätin SP

Ergänzungsleistungen tragen häufig den Mietkosten nur ungenügend Rechnung. Entsprechende Verbesserungsanträge wurden lange Zeit abgeblockt. Jetzt hat ein Vorschlag grünes Licht bekommen.

Wer Ergänzungsleistungen bezieht, hat für die Mietkosten als Einzelperson Fr. 1‘100.- pro Monat zu gut, für Zwei- oder Mehrpersonenhaushalte werden höchstens 1‘250.- pro Monat als Mietkosten akzeptiert. Muss die Wohnung rollstuhlgängig sein, können noch einmal bis zu Fr. 300.- pro Monat angerechnet werden. Diese Ansätze gelten seit 2001. 

Je nachdem, wo die EL-Bezügerinnen und Bezüger wohnen, reichen diese Ansätze bei weitem nicht, um die effektiven Mietkosten zu decken. Mietkosten werden für die Betroffenen darum zur Armutsfalle. Wer in einer Wohnung lebt, die mehr als die eingangs erwähnten Ansätze kostet, muss sich die zusätzlichen Kosten vom sowieso schon knappen Lebensbedarf absparen. 

Senioren- und Behindertenorganisationen fordern darum schon länger, dass bei den Ergänzungsleistungen die Höchstgrenze für die Mietkosten den gestiegenen Mietpreisen angepasst und erhöht werden. Es gab ausserhalb des Parlaments schon verschiedenste Versuche, eine Erhöhung zu erreichen. Im eidgenössischen Parlament wurden zahlreiche Vorstösse mit der gleichen Forderung eingereicht. Keiner dieser Vorstösse hatte bis anhin zum Erfolg geführt. In der Herbstsession wurde ein Vorstoss gar mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Nun bewegt sich doch etwas: In der letzten Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit wurde eine von mir eingereichte Kommissionsmotion gutgeheissen. Die Motion verlangt eine Anhebung der Mietzinsmaxima. Besonders berücksichtigt werden sollen Mehrpersonenhaushalte und regionale Mietzinsunterschiede. Ein Bericht des Bundesamts für Sozialversicherungen hat nämlich aufgezeigt, dass nicht nur dringender Handlungsbedarf bei den Mietzinsmaxima ist, sondern dass die Situation besonders prekär ist, wo mehrere Personen in einem Haushalt von ErgänzungsleistungsbezügerInnen leben.

Mit der Überweisung des Vorstosses ist es noch nicht getan. Weitere Schritte müssen folgen. Doch da die Motion ohne Gegenstimme mit nur zwei Enthaltungen überwiesen wurde, kann das Vorhaben gelingen. Das ist allen Betroffenen von Herzen zu wünsc

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

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Reto Wyss
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