Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kämpft seit einigen Jahren dafür, dass Arbeitnehmende, die ein Leben lang gearbeitet haben, bei einem Stellenverlust vor der Pensionierung nicht in der Sozialhilfe landen. Die Einführung der Überbrückungsleistung durch das Parlament ist daher zu begrüssen, obwohl die Leistungshöhe vom Parlament gekürzt wurde. Die neue soziale Abfederung von Ausgesteuerten löst nicht alle Probleme, für die Betroffenen ist sie aber ein echter Fortschritt und eine Bekräftigung des Parlaments, sozialpartnerschaftlich-lösungsorientierte Kompromisse zu unterstützen.
Für ältere Arbeitslose, die trotz unzähligen Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, geht es nach der Aussteuerung finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg mehr an der Sozialhilfe vorbei. Dort kann es aber sein, dass die Betroffenen zuerst einen Teil ihres Altersvorsorgeguthabens aufbrauchen müssen, bevor sie Unterstützung erhalten. Und dies, nachdem sie zuvor bereits fast ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen mussten. So ist der Weg in die Ergänzungsleistungen im Rentenalter programmiert. Das ist inakzeptabel.
Schutz ausbauen – jetzt erst recht
Die Corona-Krise hat den Arbeitsmarkt hart getroffen. Die Zahl der Arbeitslosen der Altersgruppe der «Ü55» hat in den Monaten März und April um fast 50 Prozent zugenommen. Der SGB setzt sich auch mit den Sozialpartnern vehement dafür ein, dass alle Massnahmen umgesetzt werden, um so viele Arbeitsplätze zu erhalten wie möglich. Jede Corona-Entlassung ist eine zu viel, erst recht bei langjährigen älteren Mitarbeitenden – hier sind die Arbeitgeber auch in der Verantwortung.
Wer ein Leben lang gearbeitet hat, braucht am Ende des Erwerbslebens eine bessere, anständige soziale Absicherung. Und genau dafür haben die Sozialpartner und der Bundesrat die Überbrückungsleistung auf den Weg gebracht. Die ÜL ist ein erster, konkreter Schritt. Umso wichtiger ist es, dass die Vorlage nun vom Bundesrat rasch in Kraft gesetzt wird.