Älterer Arbeiter an einer Maschine in der Fabrik

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Ein Angriff auf ältere Arbeitnehmende

  • Überbrückungsleistung
Medienmitteilung

Referendum gegen die Überbrückungsleistung

Mit der Überbrückungsleistung für Arbeitslose am Ende ihrer beruflichen Laufbahn hatte das Parlament beschlossen, Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, eine Alternative zur Sozialhilfe anzubieten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützte dieses neue Sozialwerk. In den letzten Monaten ist deutlich geworden, dass Arbeitnehmende über 50 Jahren leider oft von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen besonders betroffen sind – und dies unabhängig davon, ob die Grenzen offen oder geschlossen sind.

Heute hat eine Gruppe von SVP-Mitgliedern, die sich angeblich als Einzelpersonen engagieren, das Referendum gegen die ÜL angekündigt. Das Manöver ist durchsichtig und zielt nur darauf ab, die Verantwortung für diesen Angriff auf einen beispiellosen Fortschritt für Arbeitnehmende, die am Ende ihrer Laufbahn entlassen werden, zu vertuschen.

Der SGB anerkennt selbstverständlich das Recht jeder und jedes einzelnen, ihre/seine politischen Rechte wahrzunehmen und jedes neue Gesetz einer Volksabstimmung unterziehen zu wollen. Der SGB wird die Überbrückungsleistung auf jeden Fall mit Überzeugung verteidigen. Erstaunlich ist jedoch, dass diese Leistung, die für mittellose Arbeitnehmende bestimmt ist, die oft mehr als 40 Jahre gearbeitet haben, ausgerechnet von denjenigen in Frage gestellt wird, die akzeptieren, dass ein ehemaliger Bundesrat und Milliardär rückwirkend eine Rente von 2.7 Millionen Franken erhalten soll. Öffentlicher Anstand ist für sie nur noch eine ferne Erinnerung.

Die Kündigungsinitiative der SVP ist ein frontaler Angriff auf die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Nun folgt mit dem Referendum gegen die Überbrückungsleistung ein Angriff auf Arbeitnehmende am Ende ihrer Laufbahn. Die Gewerkschaften werden sich mit aller Kraft gegen diese Angriffe einsetzen.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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