Dossier 84: Berufliche Vorsorge II - Lebenserwartung: Eine kritische Analyse der heute verwendeten Grundlagen

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Dossier
Verfasst durch Daniel Lampart / Daniel Kopp

Zusammenfassung

Wir sind gesünder und können länger leben. Diese Tatsache wird von der Bevölkerung als sehr positiv wahrgenommen. Sie ist auch ein Zeichen von wirtschaftlichem Wohlstand. Je höher das Einkommensniveau in einem Land ist, desto höher ist üblicherweise die Lebenserwartung. Für die Altersvorsorge bedeutet das, dass mit der Lebenserwartung auch das Finanzierungspotenzial der Vorsorgewerke steigt.

In der öffentlichen Diskussion über die Finanzierung der Altersvorsorge dominiert hingegen die Frage der höheren Kosten, die sich infolge der steigenden Lebenserwartung ergeben. Bei der 2. Säule dreht sie sich um die Höhe Umwandlungssatzes, der das individuell angesparte Altersguthaben eines Versicherten in eine jährliche Rente umwandelt.

Weil die Lebenserwartung der in der 2. Säule Versicherten gestiegen sei, verlangt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) im Namen des Bundesrates im Bericht über die Zukunft der 2. Säule eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Obwohl mit Inkraftsetzung der 1. BVG-Revision von 2004 bis 2006 der steigenden Lebenserwartung der Versicherten durch die schrittweise Absenkung des Umwandlungssatzes von 7.2% auf 6.8% bereits Rechnung getragen wurde. Und obwohl das Volk eine weitere Absenkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.4% im März 2010 an der Urne verworfen hat.

Der SGB hat die Aussagen im BSV-Bericht zur Lebenserwartung untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass der Bericht viele zentrale Fragen unbeantwortet lässt oder sie erst gar nicht stellt. Bei anderen Punkten dominiert eine oberflächliche Betrachtungsweise:

1          Die Senkung des Mindestumwandlungssatzes betrifft vor allem Personen, die nur im Obligatorium oder knapp darüber versichert sind. Das sind in der Regel gleichzeitig die Menschen mit einer geringeren Lebenserwartung. Überobligatorisch Versicherte, d.h. Personengruppen mit einer höheren Lebenserwartung, wären dagegen weit weniger tangiert. Denn für sie kann in aller Regel bereits jetzt ein geringerer Umwandlungssatz angewendet werden. Wer argumentiert, dass der Mindestumwandlungssatz wegen der hohen Lebenserwartung gesenkt werden muss, der müsste eine hohe Lebenserwartung auch für die Gruppe der obligatorisch Versicherten nachweisen. Diesen Beleg bleibt der Bund bis heute schuldig.

2          Die vorliegende Analyse hat gezeigt, dass die Qualität und die öffentliche Verfügbarkeit der Daten über die Lebenserwartung absolut ungenügend ist. So gibt es keine alle Versicherten umfassenden, offiziellen Daten zur Lebenserwartung in der 2. Säule. Stattdessen stützt man sich auf die Angaben einiger Vorsorgeeinrichtungen, welche dem Anspruch der Repräsentativität nicht genügen. Dies zeigen die teilweise sehr unterschiedlichen Daten in den offiziell verwendeten Sterbetafeln. Es ist anzunehmen, dass sie eine zu hohe Lebenserwartung ausweisen. Ein Grossteil der offiziellen Daten ist entweder gar nicht öffentlich zugänglich oder nur gegen ein nicht geringes Entgelt, was der legitimen Forderung nach grösstmöglicher Transparenz entgegensteht. Um ernsthaft zu prüfen, inwieweit der Anstieg der Lebenserwartung eine erneute Umwandlungssatzsenkung notwendig macht, wäre eine unabhängige, umfassende und qualitativ über alle Zweifel erhabene Datengrundlage, die für jedermann einsehbar ist, notwendig.

3          Selbst wenn die Pensionskassen wegen einer gestiegenen Lebenserwartung mehr ausgeben müssen, so können sie gleichzeitig von entlastenden Entwicklungen profitieren. Während die Altersrenten von 2004 bis 2010 um über 30% stiegen, stagnierten die Invalidenrenten. Auch die Ehegattenrenten wuchsen deutlich weniger stark als die Altersrenten. Das sind neuere Entwicklungen, die bei der Beurteilung der Finanzperspektiven der 2. Säule berücksichtig werden müssen.

Für eine korrekte Beurteilung der tatsächlichen Auswirkungen der Lebenserwartung auf die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen müssen zunächst die entsprechenden technischen Grundlagen in ausreichender Qualität erarbeitet und bereitgestellt werden. Zudem darf die Diskussion nicht auf die Lebenserwartung und die Renditen verengt werden, sondern sie muss auch weitere ausgabenrelevante Entwicklungen umfassen. Schliesslich muss vollständige Transparenz bezüglich des tatsächlichen Betroffenenkreis und der exakten finanziellen Auswirkungen für die Pensionskassen hergestellt werden.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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