Dossier 83: Berufliche Vorsorge I - Rendite: Ursachen, Zusammenhänge und Perspektiven

  • Berufliche Vorsorge
Dossier
Verfasst durch Daniel Lampart / Daniel Kopp

Zusammenfassung

Pensionskassen haben einen langen Zeithorizont. Die Arbeitnehmer zahlen über ungefähr 40 Jahre ein. Danach erhalten sie aus ihrem Altersguthaben während rund 20 Jahren Rente. Wegen diesem langen Zeithorizont können Pensionskassen auch vorübergehende Tiefzinsphasen wegstecken. Dieser Tatsache trägt der Mindestumwandlungssatz in der 2. Säule Rechnung. Um den Rentner/innen finanzielle Planungssicherheit zu ermöglichen, ist der Mindestumwandlungssatz im Gesetz festgelegt.

Trotzdem schlägt das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV im Namen des Bundesrates im Bericht über die Zukunft der 2. Säule vor, den Mindestumwandlungssatz wegen den heutigen tieferen Zinsen bzw. Renditen zu senken. Es geht davon aus, dass Zinsen künftig immer so tief bleiben werden. Doch eine ökonomische Analyse zur zukünftigen Renditeentwicklung fehlt im Bericht weitestgehend.

Das vorliegende Paper identifiziert und analysiert die Ursachen für die niedrigeren Renditen der vergangenen Jahre und diskutiert, ob es sich dabei um temporäre oder dauerhafte Entwicklungen handelt. Auf Grund des langen Anlagehorizontes von Pensionskassen wäre ein temporäres Renditetief kein ausreichender Grund für eine Umwandlungssatzsenkung. Lediglich strukturell niedrige Renditen würden einen solchen Schritt rechtfertigen.

Seit 1930 hat ein in der Schweiz in Aktien und Obligationen angelegtes Pensionskassenguthaben durchschnittlich pro Jahr mehr als 5 Prozent abgeworfen. Die gegenwärtig tieferen Renditen sind so gesehen ausserordentlich. In den 1990er Jahren waren die Renditen hingegen ausserordentlich hoch.

Die ökonomische Theorie besagt, dass die Zinsen auf risikoarmen Anlagen längerfristig gleich hoch sind wie das BIP-Wachstum plus einen Aufschlag für den Liquiditätsverzicht der Anleger. Konkret: Die Schweizer Wirtschaft wächst längerfristig ungefähr mit 3 Prozent pro Jahr (nominell). Dazu kommt ein Aufschlag von rund 1 Prozentpunkt für den Liquiditätsverzicht. Das macht insgesamt 4 Prozent, welche durch Anlagen in Fremdwährungen oder riskantere Anlagen (Immobilien, Unternehmensobligationen, Aktien u.a.) erhöht werden können.

Das tiefere Zinsniveau ist ein globales Phänomen und auch bei seinen Ursachen handelt es sich um länderübergreifende Entwicklungen. Ein Teil davon ist darauf zurück zu führen, dass die Zentralbanken wegen der schlechten Konjunktursituation ihre Kurzfristzinsen stark gesenkt haben. Solche konjunkturell bedingten Zinsschwankungen korrigieren sich in der mittleren Frist.

Ein Haupttreiber für den nicht konjunkturell bedingten Rückgang der Zinsen in den letzten Jahren ist die weltweit tiefere Inflation. Gründe für die tiefere Inflation sind: Weltweit schlechter ausgelastete Produktionskapazitäten und höhere Arbeitslosigkeit, eine verstärkte Ausrichtung der Geldpolitik auf Preisstabilität, vermehrte Importe aus aufstrebenden Ländern mit teilweise unterbewerteten Währungen (China), der Abbau von Handelshemmnissen (tiefe Zölle u.a.), neue Technologien (IT u.a.), Druck auf die Löhne (Abbau von Arbeitnehmerschutz).

Auch die Realzinsen sind gesunken. Die Gründe hierfür waren u.a.: Die Gründung der Europäischen Währungsunion, ein ‚Ersparnisüberschuss‘ der asiatischen Schwellenländer und der Ölexporteure, schärfere regulatorische Vorschriften für institutionelle Anleger sowie eine gestiegene Risikoaversion nach dem Aktienmarkteinbruch 2001/2002.

Die geringe Aktienperformance während der vergangenen 10 Jahre ist nicht durchgängig niedrigen Renditen geschuldet, sondern ein Ergebnis der beiden schweren Krisen der Jahre 2001/2002 und 2008. Dabei stellen die beiden Krisen im historischen Vergleich sowohl in Bezug auf ihre Stärke als auch auf die rasche Abfolge grosse Ausnahmen dar.

Ob die Pensionskassenrenditen auch künftig tief sein werden, ist zweifelhaft. Wenn beispielsweise die Teuerung anzieht, sind alle Tiefzinsprognosen Makulatur. Die Wirkung vieler der genannten Einflussfaktoren dürfte wenigstens teilweise auslaufen. Einige verlieren an Bedeutung, sobald sich das wirtschaftliche Umfeld ändert und andere sind lediglich während eines Transformationsprozesses wirksam. Die aktuellen Niedrigzinsen dürften daher nicht ohne weiteres in die Zukunft fortgeschrieben werden. Es überrascht daher auch nicht, dass sowohl die eidgenössische Finanzverwaltung (EFV 2012: 18-19) als auch private Finanzinstitute bereits in naher Zukunft einen deutlichen Anstieg des Zinsniveaus voraussagen (Vgl. u.a. UBS 2011: 24).

Die Analyse der langfristigen Entwicklungen in der Realwirtschaft und auf den Finanzmärkten lässt daher aktuell keine zwingende Notwendigkeit für eine Umwandlungssatzsenkung erkennen.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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