Die Masken sind gefallen: Auf Anregung der beiden St. Galler Ständeratsmitglieder Eugen David (CVP) und Erika Forster (FDP) hin, beschliesst die vorberatende Kommission, die AHV-Leistungen gleich doppelt zu verschlechtern. Einerseits soll das Frauenrentenalter steigen und andererseits die Rentenhöhe gekürzt werden. Beides bekämpft der SGB vehement.
Die AHV ist grundsolide finanziert, wie neusten Zahlen des AHV-Fonds belegen. Daran ändert sich auch die nächsten 15 Jahre nichts, wie eine kürzlich veröffentliche SGB-Analyse zeigt.
Für viele Menschen reichen die Leistungen der Altersvorsorge heute nicht zum Leben. Eine Heraufsetzung des Rentenalters bedeutet eine Rentensenkung.
Es muss sichergestellt werden, dass ältere Arbeitnehmer bis zum Rentenalter arbeiten können, statt Personen im Rentenalter neu auf den Arbeitsmarkt zu zwingen. Die Realität zeigt nämlich, dass heute 55jährige, die ihre Stelle verlieren, fast keine Chance mehr haben, wiederum eine zu finden. Hier muss der Hebel angesetzt werden.