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Die überhöhten Reserven gehören den Haushalten

  • Gesundheit
Medienmitteilung

Überschüssige Reserven der Krankenkassen

Der Bundesrat anerkennt den dringenden Handlungsbedarf angesichts der überschüssigen Milliarden-Reserven der Krankenkassen. Der Druck der Krankenkassenprämien wird für Familien und GeringverdienerInnen zunehmend zu einer untragbaren Belastung. Die Covid-Krise hat die Entwicklung der Kaufkraft nach unten weiter verschärft. Gleichzeitig horten die Krankenkassen Milliarden-Reserven, welche die gesetzlichen Mindestbestimmungen bei Weitem überschreiten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat mit der heutigen Anpassung der Reservebestimmungen diesen riesigen Berg an angehäuften Reserven reduzieren will.

Der Bundesrat anerkennt den dringenden Handlungsbedarf, den riesigen Berg angehäufter Reserven zu reduzieren und in diesen wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten an die Bevölkerung zurückzuverteilen. Die beschlossene Massnahme ist jedoch erst ein Tropfen auf den heissen Stein. Denn nun dürfen die Krankenkassen zwar übermässige Reserven an ihre Versicherten ab einer «Solvenzquote» von bereits 100 Prozent (statt wie bis anhin 150%) zurückgeben, doch sind solche Rückzahlungen immer noch freiwillig. Fast alle Kassen hätten auch heute bereits freiwillige Rückzahlungen leisten können; die durchschnittliche Solvenzquote liegt bei über 200 Prozent. Dazu kommt, dass selbst eine Solvenzquote von 100 Prozent in der heutigen Definition des BAG auf sehr konservativen bzw. vorsichtigen Annahmen beruht: nicht einmal im nun eingetretenen Pandemiefall haben sich derartige Reserven als auch nur annähernd nötig erwiesen. Ausserdem ist es nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat diese Verordnungsänderung nicht per sofort beschliesst, sondern dass diese erst auf das Prämienjahr 2022 in Kraft treten soll. Der Handlungsbedarf ist dringend und unbestritten.

Angesichts der angespannten konjunkturellen Lage und der Entwicklung der Kaufkraft der Haushalte, fordert der SGB weiterführende Schritte in diese Richtung. Die Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, überhöhte Reserven abzubauen. Damit sichergestellt wird, dass die Krankenkassen diese Milliarden so rasch wie möglich an die Haushalte zurückfliessen lassen.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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