Die von der Ständeratskommission beschlossenen Änderungen der AHV sind respektlos. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat bereits gezeigt, dass Frauen durch die Rentenaltererhöhung mit AHV 21 rund 1200 Franken pro Jahr verlieren. Nun sollen auch noch die Kompensationen für die unmittelbar betroffenen Frauen zusammengestrichen werden. Obwohl die Renten der Frauen bereits heute mindestens einen Drittel tiefer sind als jene der Männer.
Die Entscheide der zuständigen SGK des Ständerats zu AHV 21 sind respektlos. Eine Woche vor dem 50. Jubiläum des Frauenstimmrechts zeigen die Herren Ständeräte damit ihr wahres Gesicht. Nachdem sie beschlossen haben, das Frauenrentenalter erhöhen zu wollen, kürzen sie nun auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kompensation für die unmittelbar betroffenen Frauen noch einmal massiv.
Schon der Vorschlag des Bundesrates sah angesichts der bestehenden Rentenlücken der Frauen nur beschämende Kompensationen vor. Dass die Bürgerlichen das nun noch unterbieten und den betroffenen Frauen nur ein paar Almosen verteilen wollen, stellt ein gleichstellungspolitisches Armutszeugnis dar. Noch nie wurde den Frauen weniger Kompensationen für eine Erhöhung des Frauenrentenalters angeboten als am gestrigen Tag. Auch jenen Frauen, die in der Mini-Übergangsphase von sechs Jahren in Rente gehen werden, drohen konkret spürbare Rentenkürzungen. Selbst die 12 Prozent der Frauen mit den geringsten Einkommen sind vor Rentenverlusten nicht geschützt.
Flexibilisierung: Frauen werden doppelt bestraft
Auch die Flexibilisierung des Renteneintritts soll nach Ansicht der Kommission gekappt werden. Anstatt wie vom Bundesrat vorgeschlagen bereits ab Alter 62 soll ein Vorbezug erst ab 63 möglich sein. Obwohl der bundesrätliche Vorschlag breite Unterstützung geniesst und mittelfristig kostenneutral ist. Und auch hier sollen vorab die Frauen bezahlen. Denn wird die Flexibilisierung erst ab Alter 63 eingeführt, ändert sich dadurch für die Männer nichts. Die Frauen werden hingegen doppelt bestraft. Nicht nur wird ihr Rentenalter erhöht. Zusätzlich können sie im Vergleich zum Status quo nur noch ein Jahr im Voraus die AHV-Rente vorbeziehen.
Partielle Wahrnehmungsverweigerung
Einzig mit der Erhöhung des Ehepaarplafonds orientiert sich SGK-S an den realen Rentenproblemen. Denn auch die plafonierte AHV-Maximalrente reicht angesichts der steigenden Lebenskosten immer weniger zum Leben. Es sei daran erinnert: die Hälfte aller Personen, die 2018 in Rente gingen, muss mit weniger als 3’450 Franken pro Monat durchkommen. Die Erhöhung des Plafonds auf 155% ist deshalb zwar ein Schritt hin zur dringend notwendigen Rentenverbesserung. Doch sie nützt nur einem Teil der verheirateten Paare. Verheiratete Paare mit tiefen bis mittleren Einkommen kämpfen mit denselben Problemen, ebenso wie Alleinstehende und. Für sie sieht die Kommission aber keinerlei Verbesserungen vor.
Für den SGB ist klar: wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Deshalb betont SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard: «Wer die Verantwortung trägt, die Altersvorsorge zu reformieren, muss sich an den realen Problemen orientieren. Und die Lösung ist einfach: wir brauchen eine Stärkung der AHV, keinen Abbau. Gerade um den Rentenrückstand der Frauen zu beseitigen.» Mit den gestrigen Entscheiden hat die Ständeratskommission ihr eigentliches Ziel verraten: wer die nächste AHV-Reform an die Wand fahren will, mag ihr folgen.