Mit der Einigung der bürgerlichen Parteien, bei der Revision der Arbeitslosenversicherung eine harte Abbautour durchzuziehen, hat sich die Situation in Bezug auf die ausstehenden Parlamentsdebatten weiter geklärt. Die Bürgerlichen wollen nun neu die befristeten 0.1 Lohnprozente zum Abbau der ALV-Schulden ablehnen. Selbst mit diesen 0.1 Prozenten, die jährlich Einnahmen von rund 250 Mio. Fr. generieren, wäre ein Abbau der Schulden von deutlich über 5 Mrd. Fr. in weiter Ferne. Wenn nun diese Zusatzeinnahme auch noch gestrichen wird, wird die es der ALV nicht möglich sein, die Schulden zurück zu zahlen. Damit beginnen die Bürgerlichen nach der IV auch bei der ALV einen riesigen Schuldenberg anzulegen.
Nach der AVIG-Revision soll es in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit nicht mehr möglich sein, die Zahl der Taggelder um 120 Tage zu verlängern. Bisher haben die Kantone Jura, Neuenburg und Waadt davon Gebrauch gemacht. Weitere Kantone werden folgen. In einer tiefen Rezession ist dieses Instrument eine sehr wichtige Massnahme, um soziales Leid zu verhindern und die Kaufkraft einigermassen zu stabilisieren. Wird es gestrichen, wird eine grosse Zahl von Aussteuerungen folgen. In den betroffenen Regionen wird das entsprechend Widerstand hervorrufen.
Im kommenden Jahr werden die Schulden der ALV wegen der Krise ein Niveau erreichen, bei dem der Bundesrat die Beiträge erhöhen und das Solidaritätsprozent wieder einführen muss. So steht es in Art. 90c des geltenden Gesetzes. Der Bundesrat kann die Beiträge um maximal 0.5 Lohnprozente erhöhen. Mit einer Erhöhung in diesem Masse wäre die ALV saniert, ohne dass eine Revision mit Leistungskürzungen erforderlich wäre. Diese Regelung wird das Referendum beflügeln.