Die Hälfte der Erwerbslosen geht nicht aufs RAV. Das sollte sich ändern. Die Stellenmeldepflicht hätte grosses Potenzial, um das zu verbessern.

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Blog Daniel Lampart

Rund die Hälfte der Erwerbslosen ist nicht bei einem RAV registriert. Obwohl auch sie – wie alle in der Schweiz – einen Anspruch auf Unterstützung bei der Stellensuche hätten. Die RAV stehen allen offen, egal ob arbeitslos oder nicht.

Anteil der Erwerbslosen, der bei einem RAV eingeschrieben ist (gemäss BFS)

Mit der Stellenmeldepflicht wurden die RAV aufgewertet. Seit dem Sommer 2018 müssen die Firmen in Branchen mit erhöhter Arbeitslosigkeit ihre offenen Stellen den RAV melden. Gegenwärtig sind rund 80'000 Stellen auf dem Jobportal des Bundes. Die Idee der Stellenmeldepflicht war, dass die RAV dadurch die Arbeitslosen aktiv bei der Stellensuche unterstützen können. Sie sind mit den meldenden Arbeitgebern im Austausch und können ihnen Dossiers von möglichen KandidatInnen zeigen. Der Bund hat den Kantonen im Rahmen des «Impulsprogrammes» 62.5 Mio. Fr. zusätzlich zur Verfügung gestellt. Sie können dadurch mehr Leute einstellen, welche Vermittlungsaufgaben wahrnehmen.

Eine Studie aus dem Jahr 2020 zur Arbeit der RAV für nicht leistungsberechtigte Arbeitslose hat gezeigt, dass hier noch einiges Potenzial brach liegt. In der Corona-Krise wurden die Projekte zur Verstärkung der Vermittlungstätigkeit leider etwas zurückgeworfen. Doch bald kommt die Zeit, wo das wieder an die Hand genommen werden kann. Die Erfahrungen in den Kantonen, welche bereits heute besonders aktiv sind in der Vermittlung, sind jedenfalls positiv.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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