Die AHV verdient eine solide Finanzierung – Bund muss Verantwortung übernehmen

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Medienmitteilung
Verfasst durch Thomas Zimmermann

Der AHV-Fonds Compenswiss musste 2018 Verluste auf seinen Anlagen hinnehmen. Auch die AHV ist damit Opfer des schlechten Anlagejahres geworden.

Der AHV-Fonds Compenswiss musste 2018 Verluste auf seinen Anlagen hinnehmen. Auch die AHV ist damit Opfer des schlechten Anlagejahres geworden. Nach einem guten Anlageergebnis 2017 handelt es sich dabei um den grössten Anlageverlust seit Ausbruch der Finanzkrise vor zehn Jahren. Er hat hart erarbeitete Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber vernichtet und ist schmerzhaft.

Anders als bei den Renten der beruflichen Vorsorge hängt die Gesundheit der AHV-Finanzen in erster Linie von der Lohnsumme ab, die in der Schweiz verdient wird. Wesentlich schlimmer ist die Lage bei den Renten der 2. Säule, die stark unter der Tiefstzinsphase leiden. Die Pensionskassenrenten sind seit 2005 im Mittel um fast 9 Prozent gesunken. Die AHV entwickelt sich dagegen grundsätzlich stabil, obwohl es wegen der Baby-Boomer-Generation im nächsten Jahrzehnt einen finanziellen Mehrbedarf gibt. Gleichzeitig ist aber für den SGB klar: um den künftigen RentnerInnen ein anständiges Rentenniveau zu sichern, braucht es eine Stärkung der AHV. Der SGB erarbeitet dazu eine Initiative für eine 13. AHV-Rente. Denn die AHV hat für alle mit tiefen und mittleren Löhnen das beste Preis-Leistungsverhältnis in der Schweizer Altersvorsorge – da Topverdiener auf dem vollen Lohn Beiträge bezahlen, ohne aber mehr Rente zu kriegen als Normalverdiener.

In einem ersten Schritt muss die Schweiz den vorübergehend anfallenden finanziellen Mehrbedarf sichern. Für den SGB steht im Vordergrund, dass der Finanzierungsbedarf in der 1. Säule solidarisch über alle Altersgruppen und Einkommen aufgeteilt wird. Über eine mögliche Finanzierungsquelle werden die Stimmberechtigten bereits am 19. Mai 2019 abstimmen. Im Rahmen des AHV-Steuerpakets (STAF) will das Parlament der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente und eine Erhöhung der Bundesmittel. Diese AHV-Finanzierung ist aber gekoppelt an die umstrittene Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III.

Gerade mit Blick auf den erneut hohen Überschuss des Bundes erwartet der SGB, dass auch der Bund seine Verantwortung übernimmt, um dieses wichtigste Sozialwerk der Schweiz zu stützen. Schliesslich erneuert der SGB seine Forderung, den AHV-Ausgleichsfonds von den Negativzinsen der Nationalbank zu befreien.                               

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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