Eine knappe Mehrheit der nationalrätlichen Sozialkommission will die 13. AHV-Rente mit einer um 0,5 Prozentpunkte höheren Mehrwertsteuer befristet bis 2033 finanzieren. Damit ist die 13. AHV-Rente nicht finanziert. Eine starke Minderheit in der Kommission befürwortet dagegen eine sozial ausgewogene, dauerhafte und ausreichende Mischfinanzierung aus Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer. Auch in der Vernehmlassung befürwortete eine Mehrheit die Mischfinanzierung.
Die 13. AHV-Rente wurde 2024 vom Volk mit klarer Mehrheit angenommen. Sie braucht eine langfristige Finanzierung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich immer für eine reine Finanzierung über Lohnbeiträge ausgesprochen, was am sozialsten und kaufkraftschonendsten wäre. Für die Arbeitnehmenden stehen den kaum spürbaren höheren Lohnbeiträgen die höchste Rentenerhöhung in der AHV seit über 25 Jahren gegenüber. Auch für die Arbeitgeber sind höhere Lohnbeiträge problemlos tragbar: Wie der SGB mehrfach aufgezeigt hat, sind die Lohnbeiträge für die Arbeitgeber seit 2021 stark gesunken. Sie bezahlen jetzt sogar weniger Lohnbeiträge als vor 15 Jahren.
Der Entscheid der knappen Mehrheit der nationalrätlichen Sozialkommission ist deshalb unverantwortlich. Dies umso mehr, als der Ständerat mit seiner stark abgespeckten Vorlage einen grossen Schritt auf den Nationalrat zuging. Die starke Minderheit in der Sozialkommission ging sogar nochmals einen Schritt zu und strich den Interventionsmechanismus. Trotzdem zeigte sich die Mehrheit weiterhin kompromisslos und generiert unverantwortliche AHV-Defizite.
Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der Nationalrat seiner Verantwortung für eine mehrheitsfähige und sozial ausgewogene Finanzierung nachkommt.

