Das Zuwarten der SGK bedroht Betagte und Invalide in ihrer Existenz

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Medienmitteilung

Anrechenbare Mietzinse in den EL: Anpassung überfällig und zwingend

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat die längst fällige Anpassung der anrechenbaren Mietzinse in den Ergänzungsleistungen (EL) auf die lange Bank geschoben. Statt die anrechenbaren Mietzinse endlich zu erhöhen, will sie die Revision des EL-Gesetzes abwarten. Dieser Null-Entscheid bringt die 300'000 Betagten und Invaliden, die auf EL angewiesen sind, in finanzielle Notlagen.

Wer heute Ergänzungsleistungen zu seiner AHV- oder IV-Rente beantragen muss, um überhaupt über die Runden zu kommen, kann sich als Alleinstehende maximal Fr. 1'100, als Verheirateter maximal Fr. 1'250 pro Monat als Mietzinsausgaben anrechnen lassen. Damit sind aber die hohen Wohnkosten in der Schweiz bei weitem nicht abgedeckt. In der Folge müssen sich die Betroffenen den nicht gedeckten Teil des Mietzinses vom Mund absparen. Das Zuwarten der SGK-N verschärft ihre Lage.

Denn die Anpassung der Mietzinsmaxima an die Preisentwicklung ist überfällig. Die letzte Anpassung fand vor fast 15 Jahren statt. Seither sind die Wohnkosten massiv angestiegen. Ein längeres Zuwarten, wie es die Mehrheit der SGK-N will, liegt nicht mehr drin. Behandelt das Parlament die Mietzinsmaxima erst im Rahmen der beabsichtigten Revision des ELG, verzögert sich deren längst fällige Erhöhung bis ins Jahr 2020.

Als Teil der 1. Säule sind die Ergänzungsleistungen unverzichtbar für ein würdiges Leben vieler AHV- und IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger. Um den Auftrag der Existenzsicherung überhaupt erfüllen zu können, müssen die in den EL anrechenbaren Ausgaben wie die Mietkosten zwingend regelmässig der Preisentwicklung angepasst werden.

Auskünfte:
  • Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen, 076 564 67 67
  • Matthias Preisser, Kommunikation SGB, 079 656 55 36

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
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