Der Präsidialausschuss des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ist erfreut, dass sich der rechtsbürgerliche Schulterschluss in der Altersvorsorge 2020 nicht durchsetzen konnte. Damit ist der Weg offen für eine Stärkung der AHV. Die Erhöhung der AHV-Renten um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare hilft insbesondere Leuten mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie ist umso wichtiger, als die zweite Säule grosse Probleme hat, ihre Leistungsversprechungen zu halten, hielt der Präsidialausschuss an seiner Sitzung vom Donnerstag fest.
Die Reform enthält eine riesige Kröte: die Erhöhung des Frauenrentenalters. Sie bringt jedoch neben den höheren AHV-Renten auch andere wichtige Fortschritte:
- Eine bessere Abdeckung der Teilzeitarbeit in der oblig. berufliche Vorsorge. Damit wird die Ungleichbehandlung von Frauen in der zweiten Säule reduziert.
- Eine Besitzstandsgarantie für die über 45-jährigen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Sie erleiden gegenüber heute keine Leistungseinbusse.
- Wer ab 58-jährig arbeitslos wird, behält anders als heute einen Rentenanspruch, auch wenn keine Beiträge mehr einbezahlt werden.
- Die Modernisierung des Altersrücktritts. Bessere Möglichkeiten für Teilpensionierungen.
- Die finanzielle Sicherung der AHV bis 2030 dank zusätzlich 0,6 Prozent Mehrwertsteuer. 0,3 Prozent davon werden dabei bereits erhoben. Die Mehrbelastung beträgt damit nur 0,3 Prozent.
Entscheiden, ob diese Fortschritte die Erhöhung des Frauenrentenalters aufwiegen, werden die SGB-Delegierten an einer ausserordentlichen Versammlung am 24. März. Zwei Tage vorher wird der SGB-Vorstand zuhanden der Delegiertenversammlung einen Antrag formulieren.
Auskünfte
- Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74