Die heutige Ständeratsdebatte zur BVG-Reform hat gezeigt: Die von den Bürgerlichen geprägten Diskussionen stecken im Chaos fest. Doch weiterhin droht in der Reform der 2. Säule ein drastischer Rentenabbau. Und es wird immer deutlicher, dass den Frauen medial zwar das Blaue vom Himmel herab versprochen wurde. Doch sobald es konkret wird, sind der Mehrheit selbst die ungenügenden Leistungsverbesserungen zu viel, welche die Kommission noch vor einem Monat vorgeschlagen hatte. Mit der heutigen Rückweisung des Geschäfts sind sie definitiv vom Tisch. Der bürgerliche Plan, kurz vor der Abstimmung über AHV 21 im BVG für die Frauen eine Scheinlösung zu beschliessen, um sie nach der Abstimmung wieder rückgängig zu machen, ist damit gescheitert. Doch die Frauen stehen in der Rentenfrage weiterhin mit leeren Händen da.
Die Sozialpartner tragen die Verantwortung für die 2. Säule und finanzieren diese. Im Auftrag des Bundesrats hatten sie eine Revision des BVG vorgeschlagen, um auf die drängendsten Probleme in der 2. Säule Antworten zu liefern. Der Bundesrat übernahm diesen Vorschlag, welcher das BVG modernisiert, die Renten stabilisiert und jene von Teilzeitbeschäftigten und tiefen Einkommen umgehend verbessert hätte.
Bereits die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats wollte von den Vorschlägen der Sozialpartner und des Bundesrats nichts wissen und setzte auf ein Modell mit Rentensenkungen von bis zu 12 Prozent und massiven Kostensteigerungen für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen. Frauen wären um Jahrzehnte vertröstet worden. Nach einem halben Jahr verlangt der Ständerat nun nach einem Neuanfang, der für die Reform aber wenig Gutes verheisst. Für den SGB bleibt klar: er wird eine BVG-Reform nur dann mittragen, wenn sie zu keiner Verschlechterung der Renten führt – und zu finanzierbaren Rentenerhöhungen für die Frauen. Jeder neue Vorschlag wird sich dazu am Preis-Leistungs-Verhältnis des Sozialpartnerkompromisses messen müssen.