BVG-Mindestzins-Senkung verhindert

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Medienmitteilung

Ein vernünftiger Entscheid der BVG-Kommission

Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz für das künftige Jahr nicht anzupassen. Damit haben die BVG-Versicherten die Sicherheit, dass ihr Altersguthaben auch im 2018 weiterhin mindestens zu 1% verzinst wird.

Statt den Zins gemäss der bislang angewendeten Formel weiter zu senken, wird nun eine Arbeitsgruppe prüfen, nach welchen Kriterien der Mindestzinssatz in Zukunft festgelegt werden soll. Damit hat die BVG-Kommission den Arbeitgeberverband, den Gewerbeverband und den Versicherungsverband in die Schranken gewiesen, die trotz solider effektiver Renditen der Pensionskassen den Mindestzins auf nur noch 0,5% senken wollten.

Mit ihrem Entscheid ermöglicht es die BVG-Kommission die bislang verwendeten Formeln der Realität anzupassen. Diese Formeln entsprechen nicht mehr dem heutigen Anlageverhalten der Pensionskassen. Die stark gewichteten Bundesobligationen führen dazu, dass der empfohlene Zinssatz zuletzt immer tiefer fiel und sich in den kommenden Jahren in Richtung einer Nullverzinsung bewegt hätte. Dies obwohl die Pensionskassen zurzeit weit höhere Renditen erwirtschaften.

AUSKÜNFTE:
  • Doris Bianchi, stv. Sekretariatsleiterin SGB, zuständig für das Dossier Altersvorsorge, 076 564 67 67

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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