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BVG 21 – teuer bezahlen für weniger Rente ist keine Option

  • Berufliche Vorsorge
Medienmitteilung

Nachdem der Nationalrat im Dezember bereits einen Rentenabbau beschlossen hat, orientiert sich auch die SGK-S mit ihren BVG-Revisionsvorschlägen an der 2010 an der Urne wuchtig abgelehnten Vorlage. Die real existierenden Probleme in der 2. Säule werden vom Parlament hingegen ignoriert – gleich wie die gemeinsam getragenen Kompromissvorschläge der Sozialpartner.

Konkret führen die Beschlüsse der SGK-S zu massiven Mehrkosten für Personen mit tiefen Einkommen. Insgesamt bedeuten die Beschüsse: mehr bezahlen für weniger Rente. Die dauerhafte Senkung des Umwandlungssatzes soll nur während einer Übergangszeit kompensiert werden und im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss beteiligen sich weder Arbeitgeber noch Personen mit hohen Einkommen an den Kosten der Kompensation. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit einem Beitrag auf ihren Altersguthaben mit, haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen.

Die Kommission erkennt zwar zu Recht, dass Frauen und Teilzeitbeschäftigte höhere Renten brauchen. Doch diese müssen auch bezahlbar bleiben. Das ist nicht gewährleistet: Bei einem Jahreslohn von CHF 25’000 steigen die Kosten für die Versicherten um knapp 8 Lohnprozente auf 160-250 Franken pro Monat – um dafür in 40 Jahren eine monatliche Rente von knapp 500 Franken zu erhalten. Es ist kein Zufall, dass die Sozialpartner und der Bundesrat die Renten dieser Personen zwar ebenfalls stark verbessern wollten – dank Umlagekomponente hätten sie aber nur knapp halb so viel dafür bezahlt als dies die Kommission nun fordert. Denn ihr Portemonnaie während der Erwerbszeit sollte bewusst geschont werden. Aber auch für Personen mit höheren Einkommen überzeugen die Entscheide nicht: insgesamt führen sie im Vergleich zum Sozialpartnerkompromiss zu tieferen Renten für alle Personen, die ein ganzes Erwerbsleben im «neuen» Modell versichert sind und über 55’000 Franken pro Jahr verdienen. Und im Vergleich zu heute drohen Rentenkürzungen für alle Personen mit einem mittleren Einkommen.

Angesichts der Entwicklungen in den Pensionskassen sind die Beschlüsse der Kommission aus Sicht des SGB nicht akzeptabel: die Kassen schwimmen im Geld, die Anbieter (Pensionskassen, Banken und Versicherungen) missbrauchen die 2. Säule als Selbstbedienungsladen – selbst die von der Branche als wettbewerbsverzerrend und rechtswidrig kritisierten Geldabflüsse an Broker in Form von Courtagen wurden von der Parlamentsmehrheit geschützt. Und die Einführung der solidarisch finanzierten Umlagekomponente in der 2. Säule wird verhindert. Mit der Zinswende stellen sich in der 2. Säule ohnehin neue Probleme. Anstatt die Renten weiter zu senken, stellt sich die Frage, wie der Wertverlust der Renten aufgrund der Teuerung ausgeglichen werden kann.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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