BVG 21
 

BVG 21: Renten garantieren und BVG modernisieren

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Medienmitteilung

Hintergründe zum BVG 21-Sozialpartnerkompromiss

Kommende Woche beginnt der parlamentarische Prozess zur BVG-Reform. Grundlage der Beratungen ist der Sozialpartner-Kompromiss. Dieser Kompromiss der Dachverbände der nationalen Sozialpartner wurde vom Bundesrat unverändert übernommen. Einerseits sichert er die Renten und andererseits modernisiert er das BVG zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Sozialpartner setzen sich weiterhin gemeinsam für den mehrheitsfähigen Kompromiss ein und haben an einem Mediengespräch die wichtigsten Hintergründe des Kompromisses präsentiert.

Die letzten 15 Jahre erlitten alle Reformbestrebungen der 2. Säule Schiffbruch. 2010 scheiterte die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent ohne Kompensationen mit 73 Prozent Nein-Stimmen vor dem Volk. 2017 wurde die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent mit einer Kompensation in der AHV verworfen. Daraufhin forderte der Bundesrat die Sozialpartner als Garanten und Durchführer der 2. Säule auf, einen gemeinsamen Reformvorschlag für die drängendsten Probleme der 2. Säule auszuarbeiten.

Nach intensiven Verhandlungen unterbreiteten die Sozialpartner dem Bundesrat einen gemeinsamen Kompromiss-Vorschlag, den sie weiterhin tragen und auch vor dem Parlament vertreten werden. Der Sozialpartner-Kompromiss erreicht auch sein wichtigstes Ziel: trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes kann das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten werden. Er sichert die Renten, modernisiert das BVG und trägt damit auch einer veränderten Arbeitswelt Rechnung. Ausserdem erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte –- insbesondere Frauen – eine höhere Rente. Möglich macht dies ein Mix aus nur noch zwei Altersgutschriften, einem tieferen Koordinationsabzug und einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der zugleich das bisherige Leistungsniveau der Übergangsgeneration gewährleistet.

Zur Veranschaulichung der Kompromisslösung haben die nationalen Sozialpartner eine Broschüre verfasst:

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Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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