Der Bundesrat will mit durchsichtigen Tricks die Abstimmung über seine Abbaurevision bei der Arbeitslosenversicherung (AVIG) gewinnen: Er sagt dem Stimmvolk nicht, ab wann Arbeitslose schmerzhaften Leistungskürzungen drohen. Und er malt das Schreckgespenst grössere Lohnabzüge an die Wand. Doch die Stimmberechtigten lassen sich nicht täuschen und unterschreiben in grosser Zahl das Referendum. Sie wissen, dass die geplante Revision zur Schuldensanierung bei der Arbeitslosenversicherung gänzlich unnötig ist und schmerzhaften Abbau für die Arbeitslosen bedeutet. Rund 10‘000 Arbeitslose – darunter viele ältere – würden mit der Revision ausgesteuert und in die Sozialhilfe getrieben.
Unter dem heutigen Gesetz muss die Arbeitslosenversicherung temporär die Beiträge um bis zu 0,5 Lohnprozente erhöhen sowie ein Solidaritätsprozent für hohe Einkommen einführen, wenn sie einen bestimmten Schuldenstand erreicht hat. Das ist nun der Fall. Diese „automatische“ Sanierung funktioniert. Sie ist der Bevölkerung bei der letzten AVIG-Revision versprochen worden.
Wenn der Bundesrat nun die Arbeitslosenversicherung mit einer neuen Revision über Leistungskürzungen sanieren will, bricht er dieses Versprechen. Und es gibt keine Vorschriften dazu, dass die mögliche Beitragserhöhung gleich gänzlich ausgeschöpft werden muss.Damit deswegen die Kaufkraft im kommenden Jahr nicht leidet, schlägt der SGB vor, die Beitragserhöhung zu etappieren:
- Auf Anfang 2011 eine Erhöhung um 0,1 Lohnprozente plus Einführung des Solidaritätsprozentes.
- Auf Anfang 2012 Erhöhung um weitere 0,4 Lohnprozente plus Beibehaltung des Solidaritätsprozentes.
Damit wäre die Arbeitslosenversicherung sozialverträglich und ohne Leistungskürzungen saniert