Bundesrat soll Mindestzinssatz auf 2,25 % anheben

  • Berufliche Vorsorge
Medienmitteilung
Verfasst durch Doris Bianchi

SGB warnt vor Vertrauensverlust

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert für 2014 eine Anhebung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge auf 2.25 %. Heute liegt dieser bei 1,5 %, obwohl die meisten Vorsorgeeinrichtungen 2012 eine weit höhere Performance erzielt hatten. Auch in den Jahren zuvor lag der Mindestzinssatz meist unter der durchschnittlichen Performance der Vorsorgeeinrichtungen. Den Versicherten wurde trotz dieser guten Ertragslage (7 % für 2012 nach einer Swisscanto-Umfrage 2013) meist nur der Mindestzins von 1.5 % gutgeschrieben. Dieses Auseinanderdriften von Performance und Verzinsung bewirkt künftig nicht nur tiefere Pensionskassenrenten; es führt auch zu einem Vertrauensverlust in die Zweite Säule, der sich in den berechtigten Vorwürfen des Rentenklaus manifestiert.

Der Bundesrat muss dieses Missverhältnis nun bei der Festlegung des Mindestzinssatzes für 2014 korrigieren und den Renditen der marktgängigen Anlagen Rechnung tragen. Denn auch im laufenden Jahr ist der Anlageerfolg gut. Deshalb ist statt einem weiteren Einfrieren des Mindestzinssatzes auf dem historischen Tief von 1.5 % dessen Anhebung auf 2.25 % mehr als gerechtfertigt.

Kontakt:

Doris Bianchi, Zentralsekretärin SGB zuständig für Sozialpolitik, 076 56467 67

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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