Bundesrat schont hohe Einkommen

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Verfasst durch Peter Lauener, Leiter Kommunikation SGB

Die vorgelegte Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) verdient am 26. September eine deutliche Abfuhr: Die Arbeitslosenversicherung ist ungerecht finanziert und die Leistungskürzungen sind schmerzhaft.

Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung auf das ALV-Referendum zeigen vor allem eines: Die Leute verstehen nicht, dass Abzocker und Grossverdiener wie Brady Dougan oder Daniel Vasella nur 2520 Fr. pro Jahr in die ALV einzahlen. Sie sind die Profiteure der letzten Jahre. Und sie haben Stellen auf Kosten der Allgemeinheit vernichtet, statt Arbeitsplätze zu schaffen. Der Vorschlag, die ALV durch eine Abschaffung der heutigen Beitragsobergrenze von 126‘000 Franken zu sanieren, erhält grosse Zustimmung.

Sogar die Co-Präsidentin des Ja-Komitees, Ständerätin Verena Diener, fragt sich plötzlich, ob höhere ALV-Abzüge bei hohen Einkommen nicht angezeigt wären. Denn neue Berechnungen haben gezeigt: Würde man auch bei der ALV alle Löhne voll beitragspflichtig machen – wie bei der AHV und der IV – so ergibt dies Mehreinnahmen im Umfang der vorgesehenen Leistungskürzungen. In der Ratsdebatte haben Gewerkschaftsvertreter sowie linke Parlamentarier erfolglos verlangt, die hohen Einkommen stärker in die Pflicht zu nehmen.

Es ist Etikettenschwindel zu behaupten, dies erfolge via Solidaritätsprozent. Dieses wird nur auf die Lohnanteile zwischen 126‘000 und 315‘000 Franken erhoben. Und dies erst noch befristet, bis die ALV teilweise entschuldet ist.

Geradezu verniedlicht werden die Auswirkungen der Leistungskürzungen. Dabei sind diese hart, wie etwa das Beispiel eines verheirateten Sanitärs, dessen Kinder ausgeflogen sind, zeigt: Von seinem Monatslohn von 5000 Franken fällt er im ersten Monat der Arbeitslosigkeit auf 1900 Franken. Das ist für den betroffenen Haushalt kaum zu verkraften. Die Taggelder dürften bereits durch die Wohnungsmiete und die Krankenkassenprämie aufgefressen werden.

Es werden Betroffene Sozialhilfe beziehen müssen, obwohl sie viele Jahre oder viele zehntausend Franken in die ALV einbezahlt haben. Das gibt sogar das Seco zu. Es rechnet mit Mehrausgaben für die Sozialhilfe von 100 Mio. Franken.

Fazit: Der Bundesrat führt die Bevölkerung an der Nase herum, wenn er behauptet, der ALV-Abbau sei notwendig und ausgewogen. Er hat bewusst darauf verzichtet, die höheren Einkommen in die Pflicht zur ALV-Sanierung zu nehmen. Im Gegenteil hat er von den hohen und höchsten Einkommen einmal mehr nur das Minimum verlangt. Der Abbau geht hingegen voll auf Kosten der tiefen und mittleren Einkommen, die häufiger unter Arbeitslosigkeit leiden. 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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