Bundesrat macht Geschenk an die Versicherungswirtschaft

  • Berufliche Vorsorge
Medienmitteilung
Verfasst durch Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB

Der Bundesrat senkt den Mindestzinssatz in der Zweiten Säule ohne Not von 2 auf 1,5 Prozent. Er ist mit diesem Schritt dem Jammern der Versicherungsbranche nachgekommen, die ihre fetten Gewinne im BVG-Geschäft wegen der aktuellen Finanzturbulenzen gefährdet glaubte. Eine Kürzung des Mindestzinssatzes ist jedoch nichts anderes als eine Kürzung der künftigen Renten der Versicherten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert, dass sich der Bundesrat hinter einer fragwürdigen Formel versteckt, anstatt die künftigen Altersrenten der arbeitenden Bevölkerung im Auge zu behalten.

Zu einem Zeitpunkt, da Sparkapitalien in der Säule 3a nach wie vor Zinssätze zwischen 2 und 3 Prozent erzielen, behauptet der Bundesrat, es sei nicht mehr möglich, das Kapital in der Zweiten Säule mit den bisherigen 2 Prozent zu verzinsen. In der Vergangenheit lag der risikolose Kapitalertrag immer über dem vom Bundesrat beschlossenen Mindestzins. Die Mehrerträge flossen in die Taschen der Versicherungsgesellschaften.

Mit einer solchen unglaubwürdigen Mindestzinssatzpolitik zerstört die Landesregierung das Vertrauen in unser Pensionskassensystem.

Der SGB fordert nach dem unverständlichen Zinsentscheid vom Bundesrat zumindest Massnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die über dem Mindestzinssatz erzielten Erträge den Versicherten und nicht den Gewinnen der Versicherer gutgeschrieben werden.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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