Bund soll IV Schuld übernehmen

  • Invalidenversicherung
Medienmitteilung
Verfasst durch Doris Bianchi

Es ist unnötig, im heutigen Zeitpunkt eine weitere IV Revision durchzupeitschen. Bei der IV hat in den letzten Jahren eine Revision die andere gejagt. Gemeinsam war jeder Revision die Verschlechterung der Leistungen. Bevor dieser destruktive Hyperaktivismus weiter geht, sollen die bisherigen Änderungen seriös ausgewertet werden. Das gilt insbesondere für die IV Revisionen 5 und 6a: Deren Versprechen, Arbeitsstellen für Invalide zu schaffen, sind bisher noch nicht erfüllt. Gleichzeitig zeigt sich, dass die IV wieder schwarze Zahlen schreibt. 

Die IV Revision 6b ist jedoch auch falsch und brutal. Zum ersten Mal sollen laufende Renten gekürzt werden; die Teuerungsanpassung soll gestrichen werden. Das bedeutet eine Demontage der IV – und wird die Betroffenen in die Sozialhilfe führen.

Die Schulden der IV beim AHV-Fonds können nicht mittels Leistungskürzungen auf dem Rücken der Invaliden getilgt werden. Vielmehr muss der Bund die IV-Schuld übernehmen. Das Geld dazu ist vorhanden. Schliesslich hat der Bund durch systematisches Fehlbudgetieren hohen Spar- und Reformdruck auf die Sozialversicherungen erzeugt und auf dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse mehr als 15 Mrd. Franken Überschüsse angehäuft. Diese Mittel soll er einsetzen, um die IV-Schuld beim AHV-Ausgleichsfonds zu bezahlen. Damit entfiele dem Bund die Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV. 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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