Blinder Aktivismus und falsch

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Verfasst durch Doris Bianchi

Abbau-Endlosschlaufen: Die IV Revision 6a ist noch nicht einmal in Kraft getreten und schon wird der Ständerat in der kommenden Session über weitere Leistungsverschlechterungen beraten.

Die vorberatende Kommission des Ständerates hat Mitte November beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Immerhin schlägt die Kommission, anders als der Bundesrat, vor, auf die Kürzung von laufenden Renten zu verzichten. Das neue, stufenlose Rentensystem soll nach Ansicht der Kommission nur für Neurenten gelten. 

Schuldenbremse mit Widerhaken

Die anderen Inhalte der Revision, etwa neue fragwürdige Integrationsmassnahmen wie der Personalverleih, bleiben aber unverändert oder erfahren gar eine Verschlechterung. So etwa die Schuldenbremse. Der Bundesrat präsentiert bei der IV eine Schuldenbremse: Wenn der neue IV-Fonds unter den Stand von 40% einer Jahresausgabe sinkt, setzt ein Mechanismus ein, der höhere Lohnbeiträge und die zeitliche Sistierung des Teuerungsausgleichs bei der IV-Rente beinhaltet. Nach dem Willen der Kommission wird aber die Sistierung nicht mehr zeitlich begrenzt. Das heisst, dass der ausfallende Teuerungsausgleich nicht mehr kompensiert wird, auch wenn der IV-Fonds wieder angewachsen ist. Dieser Rentensenkungsmechanismus könnte häufig greifen. Denn für den IV-Fonds besteht kaum Spielraum Reserven aufzubauen, um ungünstige Ertragsjahre abzufangen. Der IV-Fonds darf ja gar nie grösser als 50% einer Jahresausgabe sein. Über dieser Schwelle muss der IV-Fonds die Mittel für den Schuldenabbau der IV verwenden.

Für den SGB ist diese Schuldenbremse nicht praktikabel. Die Entschuldung der IV – das Ziel der IV Revision 6b – kann grundsätzlich nicht mit Leistungskürzungen erreicht werden. Leistungskürzungen höhlen lediglich eine wichtige Sozialversicherung aus und tragen zur Verlagerung der Kosten auf andere Zweige der sozialen Sicherung bei.

Kein blinder Aktivismus

Es ist jedoch nicht nur falsch, es ist auch unnötig, im heutigen Zeitpunkt eine weitere IV Revision durchzupeitschen. Bei der IV hat in den letzten Jahren eine Revision die andere gejagt. Gemeinsam war jeder Revision die Verschlechterung der Leistungen. Bevor dieser destruktive Hyperaktivismus weiter geht, sollen die bisherigen Änderungen seriös ausgewertet werden. Das gilt insbesondere für die IV Revisionen 5 und 6a: Deren Versprechen, Arbeitsstellen für Invalide zu schaffen, sind bisher noch nicht erfüllt. Gleichzeitig zeigt sich, dass die IV wieder schwarze Zahlen schreibt. Die Zahl der Neurenten ist massiv gesunken. Die menschlichen Schicksale, die damit verbunden sind, bleiben ausgeblendet. 

Bund soll Schuld übernehmen

Die Schulden der IV beim AHV-Fonds können nicht mittels Leistungskürzungen auf dem Rücken der Invaliden getilgt werden. Vielmehr muss der Bund die IV-Schuld übernehmen. Das Geld dazu ist vorhanden. Schliesslich hat der Bund durch systematisches Fehlbudgetieren hohen Spar- und Reformdruck auf die Sozialversicherungen erzeugt und auf dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse mehr als 15 Mrd. Franken Überschüsse angehäuft. Diese Mittel soll er einsetzen, um die IV-Schuld beim AHV-Ausgleichsfonds zu bezahlen. Schon heute bezahlt er für die IV die Zinsen dieser Schuld. Die IV Schulden von rund 15 Mia Franken sind beim AHV Fonds mit 2% verzinst. Im heutigen tiefen Zinsumfeld ist dies ein Vorzugssatz. Während der Phase der IV Zusatzfinanzierung von 2011 bis 2018 sind es immerhin über 1,1 Mia Franken an Zinsen, die der Bund einschiesst. Würde der Bund die IV-Schuld übernehmen, entfiele die Zinszahlung. 

Das neue Parlament hat es so in der Hand, für eine echte Entschuldung der IV zu sorgen. 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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