Betroffene Regionen jetzt nicht hängen lassen

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Verfasst durch Daniel Lampart, SGB-Chefökonom

Das Stimmvolk hat am 26. September knapp die 4. AVIG-Revision gutgeheissen. Dabei hat die Deutschschweiz die stärker von der Arbeitslosigkeit betroffenen Gebiete in der Westschweiz und dem Tessin geschlossen überstimmt. Dies muss der Bundesrat bei der Umsetzung der Revision nun unbedingt beachten.

Die Kantone, die am stärksten von der Krise betroffen sind, haben am 26. September Nein gesagt zur AVIG-Revision. Denn die Folgen der Revision sind für die Arbeitslosen hart. Tritt sie in Kraft, würden mehr als 10‘000 Betroffene keine Arbeitslosengelder mehr erhalten. Darum darf die AVIG-Revision erst dann in Kraft treten, wenn die Krise vorbei ist.

Die Arbeitslosenversicherung ist dafür da, dass die Arbeitnehmenden in einer Wirtschaftskrise auch dann ein Einkommen haben, wenn sie arbeitslos werden. Dafür zahlen sie in die Versicherung ein. Die Versicherungsleistungen gerade dann abzubauen, wenn die Versicherung am dringendsten gebraucht wird, wäre nicht nur unvernünftig, sondern es wäre auch übertriebene soziale Härte. Diese Auffassung teilte auch der Bundesrat. Noch Ende Juni hat er mitgeteilt, dass er der wirtschaftlichen Lage bei der Inkraftsetzung Rechnung tragen werde. 

Dass das Problem der Arbeitslosigkeit in den besonders von der Krise betroffenen Regionen nach wie vor gross ist, zeigt auch der Umstand, dass der Bundesrat noch am 17. September beschlossen hat, den Arbeitslosen in der Region Moutier zusätzlich 120 ALV-Taggelder zu gewähren. Weitere Regionen, in denen der Taggeldbezug um 120 Tage verlängert wurde, sind die Kantone Genf, Jura, Neuenburg, Tessin und Waadt. 

Der Bundesrat darf die besonders von der Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen nicht hängen lassen. Er muss den Hilfeschrei der vielen Nein-Stimmen am 26. September ernst nehmen. Die AVIG-Revision darf erst dann in Kraft treten, wenn die Arbeitslosigkeit deutlich gesunken ist.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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