Bei den Renten kaum Neues, aber Entscheidendes möglich

  • Sozialpolitik
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Verfasst durch Doris Bianchi

Die sozialpolitischen Änderungen im neuen Jahr

Der Überblick über die ab 2016 neuen Leistungen und Beiträge in den Sozialversicherungen zeigt, dass im neuen Jahr mehr gleich bleibt als ändert. 2016 werden jedoch die Stimmberechtigten entscheiden können, ob sie eine stärkere AHV wollen.

AHV/IV/EO: Senkung der Beitragssätze für die Erwerbsersatzordnung

Die Renten ändern 2016 nicht. Angepasst werden jedoch die Beiträge. Der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung (EO) sinkt ab 1. Januar 2016 von 0,5 auf 0,45 Prozent. Dieser Beitrag finanziert den Erwerbsausfall bei Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst sowie bei Mutterschaft. Grund für die Senkung: die Reserven des EO-Fonds entsprechen wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen. Mit dieser Anpassung reduziert sich der Totalbeitrag AHV/IV/EO von bisher 10.3 auf neu 10.25%. Dadurch reduziert sich auch der jährliche AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige auf 478 Franken (bisher 480 Franken).

BeitragssätzeArbeitnehmerArbeitgeberTotal
AHV4,2%4,2%8,4%
IV0,7%0,7%1,4%
EO0,225%0,225%0,45%
Total5,125%5,125%10,25%

Unfallversicherung: Erhöhung des maximal versicherten Verdienstes

In der Unfallversicherung wird der maximal versicherte Verdienst ab 1. Januar von 126'000 auf 148'200 Franken angehoben. Mit der neuen Obergrenze sind wieder rund 95 Prozent der Arbeitnehmenden zum vollen Lohn versichert. Die letzte Anpassung erfolgte 2008. Weil seither die oberen Löhne anstiegen, wurde die Anpassung notwendig. Dieser Höchstbetrag ist entscheidend, um Prämien und Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung zu berechnen. Er wird aber auch für andere Sozialversicherungen berücksichtigt. So ist er auch massgebend für die Festsetzung der Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung und für die maximale Höhe des Taggeldes der IV.

Arbeitslosenversicherung: 2,2% Abzug bis zu 148'200.-

Aufgrund der oben erwähnten Erhöhung wird der Arbeitslosenversicherungs-"Grundbeitrag" von 2,2% (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen) neu bis zu einem Lohn von 148'200 Franken (alt: 126'000.-) erhoben.

Berufliche Vorsorge

a) Rekordtiefe BVG-Mindestverzinsung

In der beruflichen Vorsorge sinkt die Mindestverzinsung auf den historischen Tiefstand von 1.25%. Das Altersguthaben wird also schlechter verzinst als in den Vorjahren.

b) Anpassungen Teilung Pensionskassenleistungen bei Scheidung

Noch offen ist, ob die neuen Bestimmungen über den Vorsorgeausgleich bei Ehescheidungen Mitte 2016 in Kraft treten sollen oder erst auf 2017. Diese Revision bringt Klarheit für jene Fälle des Vorsorgeausgleichs, in denen ein Ehepartner eine Altersrente oder eine Invalidenrente bezieht. Der Vorsorgeausgleich soll neu durch die Teilung der Rente erfolgen. Für die Berechnung des Vorsorgeausgleichs soll neu der Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens und nicht mehr das Scheidungsdatum massgebend sein. Geschiedene, welche Mittel aus dem Vorsorgeausgleich nicht in eine Pensionskasse einbringen können, erhalten die Möglichkeit, diese Freizügigkeitsleistung im Fall der Pensionierung bei der Auffangeinrichtung in eine Altersrente umwandeln zu lassen.

Krankenversicherung

a) stärkere Aufsicht über die Krankenkassen

Das neue Gesetz zur Aufsicht über die Krankenversicherung tritt am 1.1.2016 in Kraft. Damit soll die Aufsicht griffiger ausgestaltet und die Transparenz verbessert werden. Als Aufsichtsbehörde kann das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Versicherer verpflichten, ihre Prämien anzupassen, wenn diese gemessen an den Kosten zu hoch sind. Dies war bisher nicht möglich.

b) Prämienkorrekturen

Mit dem neuen Aufsichtsgesetz sollen erneute Prämienkorrekturen vermieden werden. Die zwischen 1996 und 2013 in einigen Kantonen im Verhältnis zu den Kosten zu hoch (oder zu tief) in Rechnung gestellten Krankenkassenprämien werden 2016 abgerechnet. In 10 Kantonen (BE, UR, OW, NW, GL, SO, BL, SH, AR, und JU) müssen die Versicherten einen Prämienzuschlag von Fr. 48 hinnehmen. Im Kanton Luzern sind es Fr. 18. Der Zuschlag wird mit der Rückerstattung aus der Umweltabgabe( Fr. 5.20 pro Monat bzw. Fr. 62.40 pro Jahr) verrechnet. In 9 Kantonen (Kantone AI, FR, GE, GR, TG, TI, VD, ZG, ZH) erfolgt hingegen eine Prämiengutschrift. Für diese Kantone wird das BAG den Betrag, der für alle Versicherten des Kantons gleich hoch ist, im Frühjahr 2016 festlegen. Die Höhe des Betrags kann aber von Kanton zu Kanton variieren.

Sozialhilfe: tiefere Ansätze

Ab 2016 werden die Kantone und Gemeinden die überarbeiteten Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) anwenden. Betroffen sind vor allem junge Erwachsene. Die Ansätze für junge Erwachsene bis 25 mit eigenem Haushalt werden um 20 Prozent auf 789 Franken (alt: 986.-) gesenkt. Die pauschale Integrationszulage von monatlich Fr. 200.- für alleinerziehende Personen wird ebenfalls gestrichen. Für die Betroffenen - meist Frauen - ist dies eine grosse Einbusse. Zumal die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung für Alleinerziehende immer noch schwierig ist. Zudem werden die Sanktionen verschärft.

Die grossen Reformen: stärkere AHV ist möglich

2016 wird für die Geschichte der AHV ein Schlüsseljahr: Unsere Volksinitiative AHVplus gelangt zur Abstimmung. Wir werden eine engagierte Kampagne für die Stärkung der AHV fahren. Im neuen Jahr wird zudem der Nationalrat (als zweite Kammer) die Vorlage zur Revision Altersvorsorge 2020 beraten. Zu bekämpfen sind hier primär zwei harte Einschnitte: die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 sowie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6%.

Anpassungen sind auch bei Ergänzungsleistungen geplant. Hier läuft bis im Frühjahr 2016 eine Vernehmlassung. Bis Ende 2016 wird der Bundesrat die entsprechende Botschaft vorlegen. Es drohen Verschlechterungen vor allem bei der Rückerstattung der Krankenkassenprämien für die Senioren und Invaliden. Zudem ist für 2016 eine erneute Revision der Invalidenversicherung anberaumt.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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