AV 2020: Aufsplittung in Abbauvorlagen ist keine Alternative

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Medienmitteilung

Altersvorsorge 2020 auf der Schlussgeraden

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die Einigungskonferenz die Erhöhung der AHV-Renten definitiv beschlossen hat. Die Erhöhung um 840 Fr./Jahr für Alleinstehende und bis zu 2712 Fr./Jahr für Ehepaare hilft insbesondere Leuten mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie ist richtig, weil damit die mit dem tieferen Umwandlungssatz verbundene Senkung der Pensionskassenrenten nicht nur in der kriselnden zweiten Säule sondern auch in der viel stabileren AHV ausgeglichen wird.

Mit der Limitierung der AHV-Zusatzfinanzierung auf 0,6 Mehrwertsteuer-Prozent ist der Ständerat der rechts-bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat stark entgegengekommen. Nach Erfüllung dieser zentralen Nationalratsforderung, sollte nun auch die grosse Kammer die Vorlage gutheissen können. Die Vorlage zu versenken, wäre verantwortungslos. Denn die Altersvorsorge 2020, in der von der Einigungskonferenz verabschiedeten Form, ist auf Jahre hinaus die einzige Reform der Altersvorsorge, die vor dem Stimmvolk Bestand haben kann. Wird die Reform in verschiedene Abbauvorlagen gesplittet, ist der Schiffbruch unausweichlich. Das zeigt die Vergangenheit. Der SGB wird solche Abbauvorlagen vehement bekämpfen.

Schafft die Altersvorsorge 2020 die Hürde des Nationalrats, wird der SGB seine definitive Beurteilung an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 24. März vornehmen. Zwei Tage zuvor wird der SGB-Vorstand über den Antrag an die Delegiertenversammlung entscheiden.

Auskünfte:
  • Doris Bianchi, geschäftsführende Sekretärin zuständig für Sozialpolitik, 076 564 67 67
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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