Ausführungsrecht zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative

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Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt zum Vorschlag zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative in seiner Vernehmlassungsantwort (vollständiges PDF) zu den beiden Hauptbereichen Stellung. Darüber hinaus verweist der SGB insbesondere auf die Vernehmlassungsantwort des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK). 

Bei der Ausbildungsoffensive hält es sich gemäss Gesetz um ein (leider) zeitlich auf acht Jahre befristetes Projekt. Aus regelmässigen Informationen seitens der GDK ist dazu bekannt, dass zum jetzigen Zeitpunkt in vielen Kantonen die abschliessend nötigen gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive bzw. zur Beantragung der mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege bereitgestellten Bundesgelder noch immer fehlen. Vor diesem Hintergrund ist es für die Umsetzung der Offensive umso wichtiger, dass die entsprechenden Beiträge fair und korrekt, aber vor allem auch unkompliziert und über die beschränkte Geltungsperiode restlos verteilt werden können. Diesem Grundsatz stehen jedoch
mit die vorgeschlagenen Bestimmungen der «Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» entgegen. Die detaillierte Begründung findet sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort des SGB (siehe Link unten).

Zu den vorgeschlagenen Regelungen zur direkte Abrechnung hat der SGB eine kritische Haltung. Die vorgeschlagene Umsetzung des «eigenverantwortlichen Bereichs» bzw. der neu direkt durch Pflegefachpersonen abrechenbaren Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege lehnt der SGB klar ab, da die vorgesehenen Bestimmungen seines Erachtens als teilweise verfassungs- und gesetzeswidrig zu betrachten sind. Die detaillierten Ausführungen dazu finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (s. unten). 

Abschliessend hält der SGB fest, dass eine definitive Umsetzung der Ausbildungsoffensive ab Mitte 2024 absolut entscheidend ist. Noch wesentlich wichtiger ist aus Sicht der Gewerkschaften zudem, dass die Umsetzung der «zweiten Etappe» der Pflegeinitiative nun ebenfalls möglichst schnell vorangetrieben wird: die dazu erwartete Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege muss nun möglichst bald eröffnet werden.
 

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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