Gerne nimmt der SGB im Vernehmlassungsverfahren über die vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zur Änderung vom 21. Juni 2019 des Bundesgesetzes vom
6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG-Revision) Stellung.
Der SGB ist einverstanden mit den vorgeschlagenen Zuständigkeiten sowie der Gebührenordnung für den internationalen elektronischen Datenaustausch bei Fragen der grenzüberschreitenden Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherzeit im Verhältnis zur EU.
Der SGB begrüsst, dass im Zuge der notwendigen Ausführungsbestimmungen zur ATSG-Revision auch einzelne veraltete Begriffe in der ATSV an die Terminologie des geltenden Erwachsenenschutzrechts aktualisiert und die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Rückgriffsrecht bzw. Regress in der Verordnung nachgeführt werden.
Die vollständige Stellungnahme findet sich unten verlinkt.