Auf Absturzkurs

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Verfasst durch Rolf Zimmermann, Geschäftsführender Sekretär SGB

Entgegen der einen oder andern positiven Einschätzung hat der Ständerat bei der seit Jahren hängigen 11. AHV-Revision das Ei des Kolumbus nicht gefunden. Im Gegenteil: Die Vorschläge der Kleinen Kammer sind inakzeptabel und dürften eine Volksabstimmung nicht überstehen. Das Parlament sollte demokratisch dem massiven Nein zur ersten Auflage der Revision Rechnung tragen und eine sozial abgefederte flexible Frührente ausarbeiten. Dazu scheint es nicht in der Lage. Deshalb wäre es ehrlicher, die Übung abzubrechen.

Das Volk hat am 16. Mai 2004 die 11. AHV-Revision mit einer Mehrheit von fast 70% massiv bachab geschickt. Hauptgründe dafür: erstens war das seit der Abstimmung über die 10. Revision vom Bundesrat mehrmals versprochene flexible AHV-Alter mit sozialer Frührente darin nicht enthalten, zweitens wären die Renten zeitlich verzögert der Teuerung angepasst worden. Statt dieser Kritik des Volks demokratisch zu entsprechen, beharrte Bundesrat Couchepin auf seiner Abbaupolitik und legte eine noch unsozialere Revision vor. Der Nationalrat verweigerte zudem zweimal mehrheitlich jegliche Zugeständnisse an eine sozial abgefederte Frührente. Mit Bundesrat Burkhalter kam nun immerhin eine Lösung, die nicht mehr in erster Linie die Kantone bei den Ergänzungsleistungen entlastet, sondern den kleinen Renten zugute käme. Sie hat nun im Ständerat eine Mehrheit gefunden, ist aber mit 400 Millionen so schlecht finanziert, dass sie die gekürzten Frührenten nicht wirklich aufbessert. Sie dürfte deshalb kaum benutzt werden. Das alte Versprechen bleibt damit weiter unerfüllt. Deshalb ist diese Lösung für den SGB nicht akzeptabel.

Nur die Hälfte und erst noch auf 10 Jahre befristet

Die bekanntlich unpopuläre Erhöhung des Frauen-Rentenalters in der Vorlage wäre nur annehmbar, wenn die dadurch bewirkten Einsparungen von mindestens 800 Millionen für eine soziale Frührente für Frauen und Männer verwendet würden. Jetzt will der Ständerat die Hälfte davon zur Verfügung stellen und erst noch nur befristet auf 10 Jahre. Offenbar hält Bundesbern weiterhin nichts von Volksentscheiden. Rentenalter und Rentenhöhe gehören zu jenen sozialpolitischen Errungenschaften, die den Bürgerinnen und Bürgern sehr wichtig sind. Die BVG-Abstimmung über den Umwandlungssatz am 7. März hat dies mit dem erdrückenden Nein zum drohenden Rentenabbau deutlich gezeigt. 

Fuder definitiv überladen

So wie die Revision nun an den Nationalrat weiter gegeben wird, bleibt sie klar auf Absturzkurs. Der darin vorgesehene Stopp der Rentenanpassung an die Teuerung bei einem AHV-Fondsstand von 45 % überlädt das Abbaufuder der Vorlage definitiv. Denn eine solche Lösung bedeutete, nebst dem schon ab 70 % vorgesehenen stark verzögerten Anpassungsrhythmus, den realen Abbau bestehender Renten. Eine Zumutung für die Rentner/innen.

Übung abbrechen

Diese Revision ist nicht mehrheitsfähig. Das Parlament ist offensichtlich nicht in der Lage eine Lösung zu finden, die den Volksentscheiden der letzten Jahre entspricht. Das politisch für alle Seiten effizienteste Vorgehen wäre ein Übungsabbruch. Die AHV ist gesund. Es besteht überhaupt kein Zeitdruck zur Reform. Vielmehr sollte man die Zeit zur Deblockierung nutzen, zugunsten echter Kompromisslösungen.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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