Nächste Woche wird die BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats ihre Empfehlung abgeben, wie hoch die Pensionskassen das Kapital ihrer Versicherten im Jahr 2013 verzinsen müssen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB empfiehlt im Rahmen der Anhörung der Sozialpartner, den Mindestzinssatz der zweiten Säule auf 2,5 Prozent zu erhöhen.
In den letzten zwölf Monaten haben sich die Aktienmärkte stark erholt. So haben auch die gängigen Pensionskassen-Indices mit gemischtem Portfolio aus Aktien und Obligationen deutlich zugelegt – teilweise mit mehr als 10 Prozent. Auch bei den Immobilien – einem wichtigen Anlagestandbein der Pensionskassen – ist der Aufwärtstrend ungebrochen. Damit dürfte im laufenden Jahr der effektiv realisierte Zins deutlich über dem zurzeit geltenden Mindestzins von 1,5 Prozent liegen. So profitiert die Versicherungswirtschaft auf dem Buckel der Versicherten von einer viel zu hohen Gewinnmarge. Dies muss nun mit einer deutlichen Anhebung des Mindestzinses korrigiert werden.
Selbst mit der von der BVG-Kommission und vom Bundesrat in den letzten Jahren bevorzugten Formel zur Festlegung des Mindestzinses müsste der Mindestzins aufgrund der Zahlen von Ende Juli 2,28 Prozent betragen. Auch im August haben die Börsen aber noch zugelegt, so dass übers ganze Jahr gesehen sogar mehr als 2,5 Prozent Rendite realistisch sind.
Die den SGB-Forderungen zugrundeliegenden Daten und Berechnungen finden sie hier:
<media 536 - linkicon "TEXT, 120831 Beilage Mindestzins 2013, 120831_Beilage_Mindestzins_2013.pdf, 561 KB">Lagebeurteilung BVG-Mindestzinssatz</media>
Auskünfte
- Doris Bianchi, Zentralsekretärin zuständig für Fragen zur Altersvorsorge, 076 564 67 67
- Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation, 031 377 01 06 oder 079 249 59 74