Die Neurenten in der IV steigen. Besonders bei den Jungen (18- bis 24-Jährigen) und den über 60-Jährigen. Hauptgrund sind die zunehmenden psychischen Krankheiten. Deshalb braucht die IV zusätzliches Geld. Weil die IV bereits jetzt finanziell nicht gut dasteht, beschleunigt der Bundesrat den Prozess für die nächste IV-Reform. Die sog. «Integrationsreform» ist bereits die neunte IV-Revision in den letzten knapp 20 Jahren – im Schnitt wird damit fast alle 2 Jahre das IVG revidiert. Doch die politische Debatte greift dabei zu kurz. Sie konzentriert sich auf die IV. Kaum gesprochen wird über die Verantwortung der Arbeitgeber und die Arbeitsbedingungen, obwohl dort entscheidende Ursachen und Lösungen liegen.
Die IV ist eine komplexe Sozialversicherung. Sie soll Menschen mit gesundheitlichen Problemen ermöglichen, wieder bzw. weiterhin erwerbstätig zu sein. Und sie finanziell unterstützen, wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht.
Leider erreicht die IV ihre Ziele nur ungenügend. Leidtragende sind die Versicherten. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, verfügt oft über ein zu tiefes Einkommen und verliert den Anschluss an das Erwerbsleben. Das verschärft die psychische Belastung zusätzlich - statt finanzielle und soziale Sicherheit zu bieten.
Die politische Debatte über die IV wird häufig sehr verengt geführt. Die Perspektive und Bedürfnisse der Versicherten kommen fast nie vor. Die Verantwortung der Arbeitgeber wird ebenfalls ignoriert. Dabei sind sie für den Gesundheitsschutz und für die Eingliederung am Arbeitsplatz zuständig. Vier Punkte sind aus Sicht des SGB in der aktuellen Diskussion besonders wichtig:
- Die IV hat bereits sehr stark ausgebaute Instrumente zur Eingliederung, die erst seit vier Jahren in Kraft sind. Bevor neue Instrumente geschaffen werden, müssen die bereits vorhandenen Massnahmen und der Neurentenanstieg sauber evaluiert bzw. analysiert werden. So ist z.B. wissenschaftlich noch nicht geklärt, was die Ursache für die zunehmenden psychischen Erkrankungen sind. Zwar gibt es viele Erklärungsansätze, aber empirische Evidenz fehlt. Das sagte auch der Chef der IV diese Woche in der Zeitung.
- Seit Jahr(zehnt)en versprechen die Arbeitgeber, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen anzustellen. Die IV übernimmt während der Eingliederung sogar die Lohnzahlung mit Taggeldern. Trotzdem bleiben die Versprechungen der Arbeitgeber leer. Gegen Quoten wehren sie sich vehement.
- Hinzu kommt: Arbeit darf nicht krank machen. Für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind die Arbeitgeber zuständig. In der Realität passiert das Gegenteil: Die Arbeitgeber wollen die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Mit politischen Angriffen auf demokratisch beschlossene Mindestlöhne, auf den freien Sonntag und für 17-Stunden-Arbeitstage. Gefordert sind auch die Kantone: Der Gesundheitsschutz in Beruf und Lehre muss gestärkt und konsequent durchgesetzt werden.
- Schliesslich bestätigen alle Evaluationen die Erfahrungen aus dem Alltag: Die mangelhafte psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung erschwert die Eingliederung. Es gibt zu wenige Therapeut:innen, die Wartezeiten sind lang (v.a. für Junge) und die Kosten hoch – trotz den erzielten Verbesserungen. Das muss sich ändern.
Unser Hintergrundpapier liefert die wichtigsten Zahlen, Evaluationen und Studien sowie eine ausführliche Einordnung aus Sicht der Arbeitnehmenden.

