Die durchschnittliche Neurente der Pensionskassen ist seit 2015 um 11 Prozent auf einen historischen Tiefstwert gesunken. Hinzu kommt ein durch die Teuerung verursachter Kaufkraftverlust von mehr als 7 Prozent. Damit verfehlt die 2. Säule ihr Verfassungsziel der gewohnten Lebenshaltung – vielen reicht die Rente nicht mehr zum Leben. Dabei ist die finanzielle Lage in der 2. Säule gut. Dementsprechend braucht es gute Verzinsungen und Rentenerhöhungen.
2025 war mit einer Nettoperformance von 6.1 Prozent erneut ein gutes Pensionskassenjahr. Positiv ist, dass zwei von fünf Kassen die Vorsorgeguthaben mit 5 Prozent und mehr verzinst haben. Knapp die Hälfte der Kassen haben die Renten erhöht, fast 10 Prozent dauerhaft – in Form eines Teuerungsausgleichs oder einer 13. Rente. Die Kehrseite ist, dass die Altersguthaben bei zahlreichen Arbeitnehmenden nur wenig erhöht wurden. Das spiegelt die Ungerechtigkeiten des Systems. So erfüllt etwa der Mindestzins seine Funktion nicht. Er ist mit 1.25 Prozent viel zu tief und ermöglicht damit, dass Kassen die Versicherten nicht ausreichend am Ertrag beteiligen oder ihr Renditepotenzial nicht ausschöpfen. Die Renditeerwartungen der Kassen liegen im Mittel im Bereich von 2.5 Prozent. Angesichts der tieferen Sollrenditen und technischen Zinssätze ist das ein weiterer Hinweis, dass ein Teil der Erträge nicht an die Versicherten weitergegeben wird.
Die Aufsicht über die 2. Säule muss die zweckmässige Verwendung des Vorsorgevermögens prüfen. Das heisst, sie muss auch das Preis-Leistungsverhältnis beurteilen. Das passiert in der Praxis aber viel zu wenig und müsste von der OAK BV gerügt werden. Der Fall der tellco PK verdeutlicht diese MIssstände. Auch die Evaluation der BVG-Strukturreform belegt die Abzockerei von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen auf Kosten der Versicherten. Immerhin gehen die vor kurzem veröffentlichten Weisungen der OAK BV für Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden in die richtige Richtung. Klar ist für den SGB: Eine Sozialversicherung wie die 2. Säule darf keine Gewinne auf Kosten der Versicherten machen. Sie muss als Non-Profit-Struktur organisiert sein.
Erneut schätzte die OAK BV in ihrem Bericht die «Umverteilung zwischen aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden». Auch wenn in den letzten Jahren stets eine «Umverteilung zulasten der Rentenbeziehenden» festgehalten wurde, ist diese Schätzung eine Fehlleistung der OAK BV. Erstens gehört sie nicht zu ihren gesetzlichen Aufgaben. Zweitens basiert jede institutionalisierte Altersvorsorge ökonomisch darauf, dass Kaufkraft der Erwerbstätigen an die Rentnerinnen und Rentner umgelegt wird. Die 2. Säule bedeutet kollektives Sparen mit kollektiver Risikoverteilung und konstanten Leistungsversprechen. «Umverteilungen» sind deshalb systemimmanent und ökonomisch effizient.

