Mit dem Entscheid des Nationalrates von heute ist der Leistungsabbau bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) beschlossene Sache. Diese Härte gegenüber den Arbeitssuchenden ist völlig überflüssig. Denn das bestehende Gesetz hat einen Automatismus eingebaut, der die Versicherung wieder ins finanzielle Gleichgewicht bringt, ohne dass die Leistungen gekürzt werden müssen.
In der letzten Revision der ALV wurde weitsichtig die Regelung eingebaut, dass der Bundesrat die Beiträge erhöhen (+0.5 Prozent) und das Solidaritätsprozent einführen muss, wenn die Schulden der ALV den Betrag von 2.5 Prozent der versicherten Lohnsumme übersteigen (Art. 90c). Das wird in den nächsten Monaten der Fall sein. Mit dieser Beitragserhöhung wäre die ALV finanziell im Gleichgewicht und könnte entschuldet werden. Doch während dieser Automatismus bei der letzten Revision ein wichtiges Argument der Zustimmung zum revidierten Gesetz war, ist er nun vor seiner erstmaligen Anwendung plötzlich nichts mehr wert.
Der SGB wird diesen unnötigen harten Leistungsabbau bei der ALV bekämpfen und durchsetzen, dass das Versprechen der letzten Revision eingehalten wird. Wenn die ALV Probleme hat, so sollen die abgemachten Spielregeln eingehalten und die Beiträge gemäss Gesetz erhöht werden. Es geht nicht, dass die sozialen Hardliner die Spielregeln mitten im Spiel neu auf Sozialabbau auslegen.