ALV: hohe Einkommen in die Pflicht nehmen

  • Arbeitslosenversicherung
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Verfasst durch Daniel Lampart, SGB-Chefökonom

SESSIONSVORSCHAU

Die sozialpolitische Kommission des Ständerates ist bei der Revision der Arbeitslosen­versicherung weitgehend den Vorschlägen des Bundesrates gefolgt. Sie hat die Leis­tungskürzungen im Kernbereich der ALV (z.B. Verkürzung der Bezugsdauer für gewisse Arbeitslose von heute 400 auf 260 Taggelder) unterstützt. Dieser Leistungsabbau bedeu­tet nicht nur einen Abbau von sozialer Sicherheit, sondern er kann auch volkswirtschaft­lich negative Effekte haben. 

Neuere wirtschaftswissenschaftliche Studien gehen vermehrt der Frage nach, inwiefern eine längere Bezugsdauer die Chance, einen besseren Job zu finden, erhöht. Ursprünglich nahmen zahlreiche Ökonomen an, dass die Möglichkeit, länger Geld von der Arbeitslo­senversicherung zu erhalten, die Arbeitslosigkeit erhöht, da es weniger attraktiv ist, einen schlechter bezahlten Job anzunehmen. Doch wer rasch irgendeinen Job annehmen muss, verliert dadurch oft einen Teil seiner Qualifikationen. Und das auch dauerhaft. Das ist nicht nur ein individueller Verlust, sondern ist auch volkswirtschaftlich unerwünscht. 

Bei der Revision der Arbeitslosenversicherung müssen diese neuen Erkenntnisse berück­sichtigt werden. Um die Finanzen der Kasse ins Lot zu bringen, ist es daher besser, auch die höheren Einkommen bis 315'000 in die Pflicht zu nehmen, indem auch diese versi­chert werden müssen, statt bei den Leistungen zu sparen. Diese Ausweitung des versi­cherten Lohnes bringt Mehreinnahmen von über 300 Mio. Fr. und erlaubt es, auf Leis­tungskürzungen im Kernbereich der Arbeitslosenversicherung zu verzichten. 

 

Ebenfalls in der Sessionsvorschau: 11. AHV-Revision, familienergänzende Kinderbetreuung und Kulturförderungsgesetz.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
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