AHV und IV für den „Existenzbedarf“ und die berufliche Vorsorge für „die Fortführung der gewohnten Lebensweise“: Diese Funktion haben die politischen Väter seinerzeit den zwei starken der insgesamt drei Säulen in der schweizerischen Altersvorsorge per Verfassung zugewiesen. Und sich dabei daran orientiert, dass AHV und Mindestvorsorge nach BVG den Lohn zusammen zu rund 60 % ersetzen sollten.
Doch was sind 60 % von 4000 Franken? Gerade mal 2400 Franken. Kann man mit diesen 2400 Franken wirklich die gewohnte Lebensweise fortführen? Oder mit deren 3000.-, wenn man zuvor ein Erwerbseinkommen von 5000 Franken hatte?
Weil im neuen Jahrtausend die bürgerliche Mehrheit die Alters-Renten (11. AHV-Revision, Mindestumwandlungssatz im BVG) abbauen wollte, waren die Gewerkschaften zu Abwehrkämpfen gezwungen. Sie konnten deshalb in den eigenen Reihen entwickelte Ansätze für bessere AHV-Renten nicht wie gewünscht weiter entwickeln.
Würdiges Altern durch eine stärkere AHV/IV
Jetzt, nach der Versenkung der 11. AHV-Revision, ist die Zeit jedoch endlich reif dafür. „Die 60 % sind bei kleinen und mittleren Einkommen heute verfassungswidrig, weil man davon nicht anständig leben kann“, hält das entsprechende Kongresspapier fest. Und es fordert ein neues differenziertes Leistungsziel von:
- 80 % bei Einkommen von zuvor bis 5000.-
- 70 % bei Einkommen von zuvor bis 7000.-
- 60 % ab Einkommen über 7000.-
Dieses höhere Leistungsziel soll durch eine Stärkung der AHV/IV erreicht werden. Dabei sollen auch die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ausgebaut werden.
Berufliche Vorsorge
Die zwei wichtigsten Forderungen in der beruflichen Vorsorge sind mehr Transparenz sowie eine gestärkte Parität, also mehr Schutz und Kompetenzen für die Vertreter der Arbeitnehmer. Bei ersterem geht es vor allem darum, dass griffigere gesetzliche Bestimmungen den Privatversicherern verunmöglichen sollen, weiterhin diskret und mit gesetzlicher Deckung viel Geld in die eigene Kasse zu spülen.
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