In der Frühjahrssession muss das Parlament die Altersvorsorge 2020 fertig beraten. Eine Zustimmung zur Reform ist für den SGB nur möglich, wenn sich die beträchtlichen Differenzen zwischen den beiden Räten auf der Linie des Ständerates einpendeln.
Vorneweg: sowohl der National- wie der Ständerat muten den Frauen mit dem definitiv gefällten Entscheid, deren Rentenalter auf 65 Jahre anzuheben, einen harten Abbau zu, der nur sehr schwierig zu verdauen sein wird. Das kann nur dann geschehen, wenn er in eine Vorlage eingebettet ist, bei der die positiven Punkte der Reform insgesamt überwiegen. Mit den Vorschlägen der nationalrätlichen Kommission ist dies nicht gegeben.
Die Lösungsansätze der beiden Räte gehen weit auseinander. Der Nationalrat will den mit der Senkung des Umwandlungssatzes bewirkten Rentenabbau einzig mit Massnahmen auf der Ebene der Zweiten Säule angehen. Das wird für die tiefen Einkommen zu teuer. Zudem dauert es zu lange, bis sich solche Rentenverbesserungen auswirken. Inakzeptabel ist auch das Festhalten an Rentenalter 67 als Finanzierungsmassnahme. Der Ständerat dagegen setzt auf höhere AHV-Renten. Er hat erkannt: Die AHV hat sich in ihrer ganzen Geschichte als effizient und finanzierungssicher erwiesen.
Mit den Vorschlägen des Ständerates stehen bei der AHV dank dem gewerkschaftlichen Druck erstmals seit 20 Jahren wieder Verbesserungen an. Der Rentenzuschlag von Fr. 840 pro Jahr für alle NeurentnerInnen, wie ihn der Ständerat beschlossen hat, ist die erste substantielle pauschale Rentenverbesserung seit 40 Jahren. Damit wäre das Tabu der Rentenverbesserungen in der AHV gebrochen. Die Erhöhung des Rentenalters auf 67 wäre vom Tisch. Auf der Positivliste stehen weitere Punkte, von denen hier nur die besseren Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei Stellenverlust im Alter und die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030 erwähnt seien.
Kurzum: Aus Sicht der Arbeitnehmenden sind nur die Vorschläge des Ständerates geeignet, die Rentenprobleme zu lösen. Es ist zu hoffen, dass im Parlament die Sorgen der Arbeitnehmenden ernst genommen werden und die Vorlage auf der Positionsebene des Ständerates bereinigt wird. Dann werden die Delegierten des SGB am 24. März darüber zu entscheiden haben, ob die diversen Vorteile der Reform den Rückschritt des höheren Rentenalters für die Frauen aufzuheben vermögen.