Aller guten Dinge sind drei?

  • AHV
Medienmitteilung
Verfasst durch Rolf Zimmermann, Leiter SGB-Sekretariat

Die Bevölkerung der Schweiz kann sich freuen. Bundesrat und Parlament müssen die Revision der AHV neu an die Hand nehmen. Der SGB erwartet, dass nun im dritten Anlauf eine Revision erarbeitet wird, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert: Ohne Rentenabbau und mit einem sozial abgefederten flexiblen Rentenalter. Die Einlösung dieses Versprechens sind die Behörden der Bevölkerung immer noch schuldig.

Das Parlament hat die unsoziale 11. AHV-Revision selbst versenkt und ist damit einem Referendum des SGB zuvorgekommen. Die Revision sah real tiefere Renten, höheres Rentenalter und nur eine befristete, ungenügende Frühpensionierungsmöglichkeit vor. Eine solche Vorlage hätte beim Volk keine Mehrheit gefunden. Dies zeigen nicht zuletzt die klaren Abfuhren für die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes im März 2010 (72,7 Prozent Nein) oder die erste Abstimmung über die 11. AHV-Revision im 2004 (67,9 Prozent Nein).

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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