AHV robust und leistungsfähig – Rentenerhöhung unproblematisch

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Verfasst durch Ewald Ackermann

SGB lanciert Volksinitiative AHVplus, Interview

Die Delegiertenversammlung des SGB hat am 16. 11. 2012 einstimmig beschlossen, im Frühjahr 2013 die Volksinitiative AHVplus zu lancieren. AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner sollen künftig von einem monatlichen Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent profitieren. Der SGB-Newsletter fragte nach bei der SGB-Sozialversicherungsexpertin Doris Bianchi, einer Architektin dieses Vorschlags.

 

SGB-Newsletter: Überall in Europa muss sich die Linke gegen einen Abbau der Altersrenten wehren. Der SGB will einen AHV-Ausbau. Hat der SGB das Gespür für das richtige Mass verloren?

DB: Die Schweiz befindet sich in einer ganz anderen Ausgangslage. Unsere Sozialwerke sind gesund. Das gilt vor allem für die AHV. Die AHV ist sehr leistungsfähig und robust, weil auf den unbegrenzten Lohn Beiträge erhoben werden, die Leistungen aber begrenzt sind. Deshalb kann die AHV jetzt problemlos eine Erhöhung der Renten verdauen. Es wird ja auch nach 40 Jahren das erste Mal sein, dass öffentlich wieder eine solche Diskussion geführt wird. Wir haben die Mittel um zu verwirklichen, dass möglichst alle im Rentenalter die gewohnte Lebenshaltung angemessen fortsetzen können, wie das unsere Verfassung fordert.

SGB-NL: Die SGB-Volksinitiative verlangt eine lineare Erhöhung von 10 % aller Altersrenten. Im Vorfeld verwies der SGB immer darauf, dass er vor allem die Renten der tiefen und mittleren Einkommen stärken wolle. Ist das nicht ein Widerspruch?

DB: Nein, das ist überhaupt kein Widerspruch. Wer die Funktionsweise der AHV kennt, wird das sofort feststellen. Die AHV begünstigt nämlich tiefe und mittlere Einkommen bei der Rentenbildung. Sie tut das durch die oben erwähnte Finanzierung, aber auch durch das Ehegattensplitting und die Erziehungsgutschriften, die allen angerechnet werden, die Kinder grossziehen. Dann begünstigt auch die Rentenformel die tiefen und mittleren Einkommen. Folge ist: wer tiefe Einkommen hat, wird nicht eine tiefe, sondern eine mittlere AHV-Rente bekommen; mittlere Einkommen (um die 6000.- herum) werden später nicht eine mittlere sondern eine hohe Rente (um die 2000.- oder darüber) beziehen.

SGB-NL: Wer soll das bezahlen?

DB: Unsere Forderung einer 10%-igen Erhöhung aller Altersrenten kostet rund 3,6 Mia. Franken. In der Initiative selbst legen wir nicht fest, wie das zu finanzieren ist. Wir möchten an der heutigen Praxis der verschiedenen Quellen, Lohnbeiträge, Mehrwertsteuer, Bundesmittel, festhalten. Würde man allein auf Lohnbeiträge abstellen, wären insgesamt je 0,55 Lohnprozent (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) nötig. Das ist denn doch eine bescheidene Anhebung für eine stattliche Anhebung der AHV-Renten, und um so leichter verdaubar, als seit 40 Jahren Lohnbeiträge nicht mehr erhöht worden. Zudem haben wir noch die Volksinitiative für die Einführung einer schweizweit einheitlichen Erbschaftssteuer im Köcher. Sie würde über 2 Mia Franken in die Kassen der AHV spülen. 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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