Die vom Bundesrat beschlossene Anpassung der AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung ist für die heutigen Rentnerinnen und Rentner positiv. Dank dem Mischindex wird dafür gesorgt, dass ihr Rentenniveau mit den Lebenskosten einigermassen Schritt hält. Aus diesem Grund wird sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) in der anstehenden Debatte über das Projekt "Altersvorsorge 2020" mit Vehemenz dafür einsetzen, dass die regelmässige Anpassung der Renten nicht untergraben wird. Die im Falle von AHV-Defiziten geplante automatische Sistierung der Rentenanpassung lehnt der SGB strikte ab.
Die positiven Effekte des Mischindexes auf das Rentenniveau der heutigen Pensionierten dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Neurenten heute empfindlich hinter der Lohnentwicklung hinterherhinken. Einerseits weil die Renten gemäss Mischindex nur teilweise der Lohnentwicklung angepasst werden (hälftig der Teuerung, hälftig den Löhnen). Andererseits weil der verwendete Lohnindex die effektive Lohnentwicklung nur ungenügend abbildet. Denn er trägt dem Strukturwandel im Arbeitsmarkt nicht Rechnung, der sich positiv auf die Löhne auswirkt. In den letzten 10 Jahren ist deshalb das Rentenniveau für Neurentner gegenüber der Lohnentwicklung um 10 Prozent in Rückstand geraten.
Dieses Problem muss in der anstehenden Reform "Altersvorsorge 2020" angegangen werden. Es braucht endlich wieder einen Ausgleich durch einen Zuschlag zur AHV-Rente, so wie es die Initiative "AHVplus - für eine starke AHV" der Gewerkschaften fordert. Nur so kann die Altersvorsorge dem Verfassungsauftrag gerecht werden, dass die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen sollen. Nur dank besseren AHV-Renten können Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen auch in Zukunft im Alter ein Leben in materieller Würde führen.
Auskünfte:
- Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin SGB, zuständig für Sozialpolitik 031 377 01 13 oder 076 564 67 67