Im Herbst wurde den Frauen landauf, landab versprochen, dass sie mit AHV 21 höhere Renten erhalten würden. Insbesondere aufgrund der Rentenzuschläge für die von der Rentenaltererhöhung direkt betroffenen Frauen der Übergangsgeneration. Das Parlament sorgte dabei explizit dafür, dass die Zuschläge nicht der Plafonierung unterliegen. Um die Frauen besserzustellen, denn sonst hätten viele höchstens die reguläre Maximalrente erhalten und wären letztlich leer ausgegangen.
Nun setzt der Bundesrat dieselbe Klausel ohne Not zum Nachteil der betroffenen Frauen der Übergangsgeneration ein. Denn er will die Zuschläge nicht an den Mischindex knüpfen. Konsequenz: bei gleichbleibender Teuerung wären die Zuschläge bis ans Lebensende der betroffenen Frauen in rund zwanzig Jahren nur noch knapp halb so viel wert wie heute. Der SGB hatte bereits im Abstimmungskampf vehement darauf hingewiesen, dass die Kompensationsmassnahmen ungenügend ausfallen. Mit der vom Bundesrat heute vorgeschlagenen Umsetzung verkommen sie komplett zum Hohn. Der SGB fordert den Bundesrat deshalb mit Nachdruck dazu auf, seinen Spielraum so zu nutzen, dass zumindest die im Abstimmungskampf gemachten Versprechen eingehalten werden.